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Geburtsmedizin nach rein ökonomischen Kriterien gefährdet die Sicherheit von Mutter und Kind

Nicht die Sicherheit und die optimale Versorgung von Mutter und Kind stehen bei den Kostenträgern der Geburtshilfe im Vordergrund, sondern allein die Senkung von Kosten. In vielen Krankenhäusern liegt der Fokus auf betriebswirtschaftlichen Bilanzen. Mit diesem gemeinsamen Statement kritisieren der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) das Vorgehen von Krankenkassen und Krankenhausbetreibern, die Ausgaben für die Geburtshilfe auf ein minimales Niveau herunterzuschrauben und die Last dafür auf Hebammen und Belegärzte abwälzen.

Nicht die Sicherheit und die optimale Versorgung von Mutter und Kind stehen bei den Kostenträgern der Geburtshilfe im Vordergrund, sondern allein die Senkung von Kosten. In vielen Krankenhäusern liegt der Fokus auf betriebswirtschaftlichen Bilanzen. Mit diesem gemeinsamen Statement kritisieren der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) das Vorgehen von Krankenkassen und Krankenhausbetreibern, die Ausgaben für die Geburtshilfe auf ein minimales Niveau herunterzuschrauben und die Last dafür auf Hebammen und Belegärzte abwälzen.

Die Präsidenten der beiden Verbände, Dr. med. Christian Albring BVF, und Dr. med. Wolfram Hartmann BVKJ formulieren Ihre Erwartungen an GKV, Politik und an die Rechtsprechung in Deutschland: Beide Verbände schätzen die Arbeit von Hebammen in der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, der Begleitung während der Geburt und in der Nachsorge, und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Diese Kooperation muss im Interesse von Müttern und Kindern erhalten bleiben. Die Geburt sollte dort stattfinden, wo für Mutter und Kind auch im Notfall eine optimale medizinische Versorgung gewährleistet ist.

  • Alle Kliniken, die über eine Entbindungsabteilung verfügen, sollten grundsätzlich die Kosten für die Haftpflichtversicherungen von geburtshilflich tätigen Belegärztinnen/-ärzten und Hebammen übernehmen.
  • Hebammen auf Entbindungsabteilungen sollten nicht in scheinselbständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, so wie das z. B. in 80% der Geburtskliniken in Bayern üblich ist, selbst in großen Kliniken mit mehr als 2000 Geburten pro Jahr. Es ist nicht akzeptabel, dass Kliniken Risiken ihrer Beschäftigten auslagern, um die betriebswirtschaftlichen Bilanzen zu verbessern, und Gewinne ausschütten zu können. Dass Honorare in der Geburtsmedizin so niedrig sind, dass nicht einmal die Versicherungssummen getragen werden können, ist skandalös.
  • Geburtshilflich tätige Hebammen und Belegärzte müssen eine auskömmliche und an ihrer Verantwortung orientierte Vergütung für ihre geburtshilfliche Tätigkeit erhalten.
  • Die Verbände fordern ein Umdenken in der Bewertung der ‚Schadensfälle‘, in die zunehmend nicht nur die lebenslange medizinische Betreuung, sondern auch das potentielle Lebenseinkommen eines geschädigten Menschen einfließt.

Die hohen Versicherungssummen in der Geburtshilfe sind jetzt schon nicht mehr durch die Akteure zu finanzieren. Sie könnten letztlich dazu führen, dass Eltern künftig nur noch dann eine Hebamme oder eine Entbindungsklinik finden werden, wenn sie von vornherein auf jeden Anspruch aus einem möglichen Schaden verzichten. Der Staat ist gefordert, die Versicherungen niedrig zu halten, in dem das Restrisiko aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung heraus übernimmt. Wer die Geburtenrate in Deutschland insgesamt steigern will, muss die Rahmenbedingungen verbessern.

Beide Verbände weisen darauf hin, dass die zu Recht geführte Diskussion um die Zukunft von freiberuflich tätigen Hebammen, die aktive Geburtshilfe leisten, nicht die Hebammen betrifft, die sich allein auf Schwangerenbetreuung und Nachsorge konzentrieren. Ängste von Müttern, dass auch diese Betreuung in Zukunft nicht mehr möglich ist, sind nicht begründet.

Ansprechpartner zur Mitteilung:
Dr. Christian Albring, Hannover, Tel: 0511 – 604 04 04
Dr. med. Wolfram Hartmann, Kreuztal, Tel.: 02732-762900

Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.(BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.frauenaerzte-im-netz.de und www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf eine der Startseiten oder auf eine Unterseite eines der beiden Portale verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.