Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Gefährliche Mischung: Energydrinks und Alkohol

Eine aktuelle amerikanische Studie weist darauf hin, dass insbesondere bei Jugendlichen und Studenten der Konsum von Alkohol zusammen mit Energydrinks gestiegen ist und bei ihnen das Risiko für Verletzungen und Krankenhauseinweisungen erhöht...

Aufgrund von Todesfällen im Zusammenhang mit Energydrinks und Alkohol, aber auch mit intensivem Sport hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung bereits 2002 einen zusätzlichen Warnhinweis auf Energygetränken empfohlen. „Der Konsum von Energydrinks zusammen mit Alkohol kann gefährliche Kreislaufprobleme auslösen. Denn die Inhaltsstoffe der Energydrinks wie Koffein, Taurin und Glucuronolacton wirken auf die gleichen Organsysteme wie der Alkohol (z.B. Herzkreislaufsystem, vegetatives Nervensystem) und führen zu einer gegenseitigen Wirkungsverstärkung. Zusätzlich fühlen sich Jugendliche, die sich ohnehin bisweilen überschätzen, aufgrund des Koffeingehalts noch leistungsstark trotz Alkoholgenuss“, warnt Dr. Wolf-Rüdiger Horn, Suchtbeauftragter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Eltern sollten ihre heranwachsenden Kinder über die gesundheitlichen Risiken aufklären und sie zur Selbstverantwortlichkeit erziehen. Verbote allein sind wirkungslos.

Solange Trinken für Jugendliche „cool“ und kaum mit Gesundheitsrisiken verbunden erscheint, haben sie einen Anreiz. Und dazu trägt auch die Werbung bei. „Um Kinder und Jugendliche besser vor Alkohol zu schützen, setzt sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte deshalb seit Jahren für eine drastische Reduktion der enormen Werbeaufwendungen für Alkohol ein, insbesondere da, wo Sportsendungen mit Bierwerbung gekoppelt sind“, erklärt Dr. Horn. In den skandinavischen Ländern ist Alkoholwerbung im Fernsehen beispielsweise ganz verboten. Das Sponsoring von Sportveranstaltungen durch Produzenten von alkoholischen Getränken ist in Europa nur in Deutschland, Frankreich und Irland erlaubt. Auch Marketingmaßnahmen für Energydrinks sprechen gezielt Jugendliche über den Sport an (u.a. auch durch Sponsoring von Extrem- und Trendsportarten wie Base-Jumping, Gleitschirm-Akro, Kite-Surfen oder die Verbindung mit Fußball- oder Eishockeymannschaften).

Viele Jugendliche in Deutschland trinken bereits mit 13 Jahren Alkohol, jeder fünfte 14-Jährige bereits wöchentlich. Deshalb sollte Einzelhandel und Gastronomie auch zur Faschingszeit keine Ausnahme machen: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Bier und Wein nur an über 16-Jährige, Spirituosen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Der BVKJ begrüßt natürlich die kürzliche Initiative der baden-württembergischen Landesregierung, nächtlichen Alkoholverkauf an Tankstellen zu verbieten. „Hoffentlich knickt man nicht wieder vor Handel und Alkoholindustrie ein“, bemerkt dazu Dr. Horn.

Weitere Informationen: Auf der Seite www.aktionglasklar.de erhalten Eltern und Jugendliche weitere Anregungen zum risikoloseren Umgang mit Alkohol.