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Gegen Kindesmisshandlung bessere Frühwarnsysteme und gezielte Hilfe

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will mit besseren Frühwarnsystemen und gezielten Hilfen für Eltern die Misshandlung und Vernachlässigung von Kleinkindern verhindern...

Laut Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sterben pro Jahr 80 bis 120 Kinder im Vorschulalter durch die Hand ihrer Eltern oder enger Bezugspersonen. So schreckliche Vorgänge wie die Fälle von Kevin in Bremen und Lea-Sophie in Schwerin hätten inzwischen aber dazu geführt, dass das Thema Kinderschutz „sehr viel präsenter“ und sensibler wahrgenommen werde als bisher. Die Ministerin verwies darauf, dass die Jugendämter inzwischen vorsorglich immer mehr Kinder in ihre Obhut nehmen: 2007 stieg diese Zahl um 8,4% auf 28.200. Die Zahl der Fälle, in denen Eltern das Sorgerecht durch Familiengerichte entzogen wurde, erhöhte sich um knapp 13% auf 10.800.

Frühe Unterstützung für ElternNach Einschätzung der Ministerin setzt erfolgreicher Kinderschutz am besten im Gesundheitswesen an. In die Geburtsklinik oder zur Hebamme kämen alle Eltern. Zu diesem Zeitpunkt sei auch bei Familien in schwierigen Lebenslagen die Bereitschaft groß, Hilfe anzunehmen. Wenn es gelinge, Eltern frühzeitig anzusprechen und in ein gut eingespieltes Hilfsnetz vor Ort aufzunehmen, sinke die Gefahr für das Kind deutlich. Von der Leyen erklärte, frühe Hilfen für Eltern zahlten sich aus. Mit Prävention könnten die Kommunen „richtig Geld sparen“.

Die vom Bundesfamilienministerium beauftragte und von Prof. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Ulm, und seinem Team erarbeitete Expertise "Aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen" hat anhand der bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung typische Fehler ermittelt: So wurde mehrfach das „Mehr-Augen-Prinzip“ in den Ämtern außer Acht gelassen oder nach Aktenlage entschieden. Mitarbeiter der Jugendämter recherchierten nicht selbst, sondern verließen sich auf Berichte aus zweiter Hand. Zuständige horteten „Geheimwissen“ und Ärzte meldeten keine Auffälligkeiten, weil sie sich zu Unrecht an die Schweigepflicht gebunden fühlten.

Jörg Fegert, trat für eine systematische Fehleranalyse ein. In der Luft- und Raumfahrt sei die Aufarbeitung von Störfällen zur Eliminierung von Fehlerquellen selbstverständlich. Dies müsse auch für den Kinderschutz gelten. Wichtig sei, die „Lücken im System“ aufzudecken und damit die Ursachen, „dass am Ende einer Kette ein Einzelner schuldhaft versagen konnte“.

Änderung im KinderschutzgesetzAm 21. Januar hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes verabschiedet. Er soll u.a. eine eindeutige rechtliche Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den mit Kindern und Jugendlichen befassten Berufsgruppenschaffen.