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Gehirnerschütterung: Kinder nicht zu rasch wieder am Sport teilnehmen lassen

Kinder sollten auch nach einer leichten Gehirnerschütterung erst wieder nach ein paar Tagen langsam mit dem Sport beginnen. Denn das Gehirn braucht Ruhe, um "auszuheilen". Insbesondere bei Mannschaftssportarten oder Kontaktsportarten besteht die Gefahr für erneute Zusammenstöße - und eine weitere Gehirnerschütterung kann schwere Folgen haben...

Kinder und Jugendliche sollten auch nach einer leichten Gehirnerschütterung, z.B. nach Zusammenstoß mit einem Gegner beim Fußball, nicht gleich wieder Sport treiben. „Erleiden Betroffene, noch bevor sich das Gehirn von der ersten Erschütterung erholt hat, eine weitere, kann es zu einer Schwellung des Gehirns, längerfristigen Schädigungen oder sogar zum Tod kommen“, warnt Professor Dr. Hans-Jürgen Nentwich, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Deshalb sollten Kinder auch nach leichten Gehirnerschütterungen - in Absprache mit dem Kinder- und Jugendarzt - erst wieder nach ein paar Tagen langsam mit dem Sport beginnen. In die Schule können sie, wenn sie völlig beschwerdefrei sind. Denn das Gehirn beansprucht für die Reparaturprozesse Ruhe und ist nach einem solchen Zwischenfall nicht voll leistungsfähig. Bei einer mittleren Gehirnerschütterung sollte die beschwerdefreie Zeit etwa eine Woche betragen, bei einer schwereren Gehirnerschütterung etwa zwei Wochen, bis Kinder wieder sportlich aktiv sein dürfen.

Eine leichte Gehirnerschütterung kann sich – muss aber nicht - durch Schwindel, Benommenheit, Lichtempfindlichkeit oder Kopfschmerzen, die weniger als 15 Minuten dauern, bemerkbar machen. Bei einer moderaten Gehirnerschütterung dauern die Beschwerden länger als 15 Minuten. Bei einer schweren Gehirnerschütterung liegt eine kurze Bewusstlosigkeit vor. „In der Regel sind Kopfverletzungen bei Kindern und Jugendlichen harmlos, aber dennoch sollten Eltern ihr Kind beobachten und bei starken Kopfschmerzen oder wiederholtem Erbrechen sofort in eine Kinderklinik bringen. Bei Bewusstlosigkeit, Sprachstörungen, Krämpfen, einer weichen, schwappenden Beule am Kopf, unterschiedlicher Pupillenweite oder wenn aus der Nase bzw. den Ohren Blut oder Flüssigkeit austritt, muss der Notarzt gerufen werden. Manche Beschwerden können sich oft erst verzögert entwickeln, so dass der Kinder- und Jugendarzt das Kind bei einem Verdacht evtl. auch zur Sicherheit im Krankenhaus überwachen lässt.