Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Gemeinsame Presseerklärung des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie und des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten

Nach übereinstimmender Meinung der pädiatrischen Entwicklungsexperten benötigen etwa 5% der Kinder eines Jahrgangs die Verordnung eines Heilmittels. Darüber hinaus weisen Kinder besonders im Vorschulalter in zunehmendem Maße Defizite im Bereich von Motorik, Sprache und Sozialverhalten auf. Der Deutsche Bundesverband für Logopädie und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten haben mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vereinbart, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass alle bedürftigen Kinder auch versorgt werden...

Nach übereinstimmender Meinung der pädiatrischen Entwicklungsexperten benötigen etwa 5% der Kinder eines Jahrgangs die Verordnung eines Heilmittels.

Darüber hinaus weisen Kinder besonders im Vorschulalter in zunehmendem Maße Defizite im Bereich von Motorik, Sprache und Sozialverhalten auf. Die Mehrzahl dieser Defizite beruht auf unzureichender Förderung und Anregung in der familiären Umgebung der Kinder. Eltern beschäftigen sich immer weniger mit ihren Kindern, „parken“ sie vor dem Fernseher oder Computer, die Wohnumgebung entspricht in vielen Fällen nicht den Bedürfnissen von Kindern (gefahrfreie Spielplatzangebote, kindgerechte Wohnungen, verkehrsberuhigte Zonen, tolerante Erwachsene). Soziale Armut durch Arbeitslosigkeit, Migrationshintergrund, Trennungssituationen sowie Alkohol- und anderer Suchtmittelgebrauch in der Familie kommen hinzu.

Das führt häufig dazu, dass überforderte Erzieherinnen und Lehrer Empfehlungen zur Förderung der Kinder mittels Heilmittel zu Lasten der GKV geben. Kinder- und Jugendärzte, die sich dem Wohl der Kinder verpflichtet fühlen, werden massiv von allen Seiten unter Druck gesetzt, um entsprechende Verordnungen zu Lasten der GKV zu tätigen.

Gemeinsame Forderungen
Wir fordern Politik, Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, eindeutig zu definieren, wann ein Patient Anspruch auf die Verordnung von Heilmittel zu Lasten der GKV hat. Die HMR sind entsprechend umzuformulieren und zu präzisieren.
Die Rechtsunsicherheit muss beseitigt werden. Die Kosten für die Erbringung von Heilmitteln müssen dem Vertragsarzt so wie die Kosten für Arzneimittel vor Verordnung bekannt sein. Vor einem Prüfantrag sollen entsprechend den Bestimmungen in § 106 SGB V „ gezielte Beratungen weiteren Maßnahmen in der Regel vorangehen.“. Dagegen wird derzeit flächendeckend verstoßen.

Bis es hier keine unmissverständliche Regelung gibt, kann es keine Prüfanträge und Regresse durch die GKV bei der Verordnung von Heilmitteln geben.

Der Deutsche Bundesverband für Logopädie und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten haben mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte vereinbart, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass alle bedürftigen Kinder auch versorgt werden.