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Gemeinsamer Bundesausschuss hat endlich die Notwendigkeit des Ausbaus des Vorsorgeprogramms für Kinder erkannt

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßt, dass die Krankenkassen im gemeinsamen Bundesausschuss ihre jahrelange Blockadehaltung hinsichtlich eines Ausbaus der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder aufgegeben und zumindest der generellen Einführung einer Untersuchung für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren (U7a) zugestimmt hat...

„Wir begrüßen es, dass die Krankenkassen im gemeinsamen Bundesausschuss ihre jahrelange Blockadehaltung hinsichtlich eines Ausbaus der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder aufgegeben und zumindest der generellen Einführung einer Untersuchung für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren (U7a) zugestimmt hat. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) hat bereits vor 3 Jahren detaillierte Vorschläge für einen Ausbau und eine inhaltliche Neugestaltung der Kindervorsorgen vorgelegt“, so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Verbandes. „Wir erwarten aber neben der U7a auch eine generelle inhaltlich Überarbeitung und Anpassung aller, also auch der anderen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder an die Erfordernisse der Zeit, wie sie das BMG in einem Schreiben an den G-BA ebenfalls eingefordert hat. Darüber hinaus muss auch der große zeitliche Abstand zwischen der Vorsorge zum Abschluss des 5. und dem Beginn des 13. Lebensjahres durch zwei zusätzliche Vorsorgen (U10 und U11) gefüllt werden. Dazu ist eine Änderung des Sozialgesetzbuches V erforderlich, was der BVKJ ebenfalls bereits seit Jahren fordert.“

Vorsorgeuntersuchungen sind dringend erforderlich, um in der so wichtigen vorschulischen Entwicklungsphase der Kinder so früh wie möglich Entwicklungsdefizite festzustellen. Kinder, die sich z.B. mit 5 Jahren nicht ausreichend sprachlich verständigen können, haben eine schlechte Schulprognose und müssen rechtzeitig behandelt werden. „Wir sehen mit großer Sorge die zunehmende Zahl von Kindern mit Entwicklungsdefiziten vor allem der Sprache, des Sozialverhaltens, aber auch der Motorik, die mit diesen Handicaps zu einem großen Teil keinen Schulabschluss erhalten“, so Hartmann.

Die notwendigen neuen Inhalte der Untersuchungen verlangen aber fundierte Kenntnisse über das breite Spektrum unterschiedlicher Entwicklungen von Kindern. Deshalb fordern Kinder- und Jugendärzte, dass für die Durchführung dieser wichtigen Untersuchungen, deren Ergebnisse den weiteren Lebensweg eines Kindes ganz entscheidend beeinflussen können, entsprechende Weiterbildungen im Fachgebiet der Kinder- und Jugendmedizin nachgewiesen werden müssen. „Nur Ärztinnen und Ärzte mit nachgewiesenen eingehenden Kenntnissen der unterschiedlichen Facetten der Entwicklung von Kindern verfügen über die berufliche Erfahrung und Qualifikation, körperliche, psychische und soziale Entwicklungsstörungen zu erkennen, Lösungswege vorzubereiten und dazu auch mit anderen Fachrichtungen entsprechende Therapie- und Förderkonzepte zu koordinieren. Die KBV darf es daher nicht dabei belassen, das Vorsorgesystem auszubauen, sie muss auch sicherstellen, dass ausschließlich entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte diese wichtigen Untersuchungen durchführen. Denn das beste Vorsorgesystem nützt Kindern und Jugendlichen gar nichts, wenn Ärzte, denen die Qualifikation, eingehende Kenntnisse und Erfahrung fehlen, Vorsorgen durchführen dürfen.“