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Gesamtes Vorsorge-Angebot termingerecht wahrnehmen

Insgesamt stehen Kindern bis zu ihrem 18. Lebensjahr zehn wichtige Vorsorgeuntersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt zu - diese sollten in jedem Fall im Interesse der Kinder termingerecht genutzt werden...

Eltern sollten im Interesse ihrer Kinder die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen, die von den Krankenkassen bei Einhaltung der Terminfristen komplett übernommen werden, unbedingt nutzen. “Nur so können körperliche und geistige Entwicklungsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden”, empfiehlt Kinder- und Jugendarzt Dr. Thomas Fendel aus München. “Je nach Bundesland besuchen nur 60 bis 80% der Kinder alle empfohlenen Vorsorgen bis zur Einschulung. Erschreckend häufig werden daher unbehandelte Sprach- und Verhaltensstörungen sowie ein unzureichender Impfstatus bei ABC-Schützen beobachtet.”

Insgesamt gibt es bis zur Einschulung neun Vorsorgeuntersuchungen (U1- U9) beim Kinder- und Jugendarzt. Sechs dieser Untersuchungen (U1-U6) erfolgen im ersten Lebensjahr und dienen vor allem zur Erkennung angeborener Erkrankungen sowie Fehlstellungen des Bewegungsapparates. Weiter steht die Kontrolle der altersgerechten geistigen und körperlichen Entwicklung – Reaktions-, Seh- und Hörvermögen sowie Beweglichkeit – im Vordergrund.

Im Rahmen der U7 kurz vor dem 2. Geburtstag werden neben geistigen und physischen Fähigkeiten Zahn- und Impfstatus gründlich kontrolliert. Bei 4-Jährigen (U8) überprüft der Kinder- und Jugendarzt in erster Linie Verhalten, Motorik, Hör-, Seh- und Sprachvermögen. Die umfangreiche U9 findet spätestens im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten statt. Hier wird nochmals der gesamte Entwicklungsstatus getestet sowie an nötige Auffrischimpfungen erinnert. Die nächste Vorsorge (J1) erfolgt erst wieder zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr. Informationen zu den genauen Terminfristen und Inhalten aller Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt.