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Gewinner des BVKJ-Medienpreis 2018 stehen fest

Ab sofort: Bewerbungsfrist für BVKJ-Journalistenpreis 2019 läuft.

Am 4. Mai wurde in Berlin zum zehnten Mal der Medienpreis des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland (BVKJ) feierlich verliehen. Der BVKJ-Medienpreis wird für herausragende journalistische Beiträge vergeben, die der Öffentlichkeit vom Kinderleben auf der Schattenseite der Gesellschaft berichten und benennen, worauf es ankommt, um sozial benachteiligten Kindern von Anfang an und nachhaltig zu helfen.
Die Preisverleihung fand vor rund 100 geladenen Gästen aus dem BVKJ, den Medien und der Politik statt.

Rund 50 Journalistinnen und Journalisten hatten sich in diesem Jahr um den BVKJ-Medienpreis beworben, die meisten von den großen überregionalen Tageszeitungen, Magazinen und Sendern. Aber auch Journalistinnen und Journalisten "kleiner" Tageszeitungen haben teilgenommen.

Die Gewinner des BVKJ-Medienpreises 2018:


  • Vanessa Schlesier: "Armut in der ehemaligen Schuhstadt: Der Abstieg von Pirmasens", ausgestrahlt am 24.5.2017, Spiegel-TV
  • Gesche Piening: "Heute mit beschränkter Haftung? Keine Gesellschaft ohne Zukunft", ausgestrahlt am 16. 9. 2017 im Bayerischen Rundfunk
  • Johannes Böhme: "Sorgenkinder", erschienen am 7.7.2017 im Süddeutsche Zeitung Magazin

Die anspruchsvolle Dotierung des Medienpreises von insgesamt 15.000 € ermöglichten die Sponsoren: das Hansische Verlagskontor und die Firma Nestlé Deutschland AG.

Ab sofort läuft die Ausschreibung für den BVKJ-Medienpreis 2019. Weitere Auskünfte erteilt die <link https: www.bvkj.de geschaeftsstelle ansprechpartner _blank external-link-new-window external link in new>BVKJ-Geschäftsstelle.

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.