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Gewinner des BVKJ-Medienpreises 2020 stehen fest

Zum zwölften Mal vergibt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) seinen mit jeweils 5000 Euro dotierten Medienpreis für herausragende journalistische Beiträge, die der Öffentlichkeit vom Kinderleben auf der Schattenseite der Gesellschaft berichten und benennen, worauf es ankommt, um sozial benachteiligten Kindern von Anfang an und nachhaltig zu helfen.

Wegen der Corona-Pandemie findet die Preisverleihung nicht wie gewohnt im Rahmen einer großen Feier statt; der Preis (Urkunde und Scheck) wird den Preisträgern zugeschickt, die Ehrung wird im nächsten Jahr nachgeholt im Rahmen der Verleihung des Medienpreises 2021 in Berlin.

Über 50 Journalistinnen und Journalisten hatten sich in diesem Jahr um den BVKJ-Medienpreis beworben, die meisten von den großen überregionalen Tageszeitungen, Magazinen und Sendern. Aber auch Journalistinnen und Journalisten "kleiner" Tageszeitungen und Sender haben teilgenommen.

Die Gewinner des BVKJ-Medienpreises 2020:

  • Print: Maik Großekathöfer: Frontunterricht, Spiegel, 26. 1.19.
  • TV: Benjamin Arcioli, Katrin Hafemann, Julian Amershi, Stefani Gromes, „dreihundertsechzig - Schulhof der Hoffnung", NDR.
  • Print/Digitales Storytelling: Dana Ruhnke, Gewalt an Grundschulen, shz, 5.8.19.
  • Sonderpreis für die engagierte Berichterstattung über Kinder im sozialen Abseits: Redaktion SHZ

Der Preis in der Kategorie "Hörfunk" wurde in diesem Jahr nicht
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Ab sofort läuft die Ausschreibung für den BVKJ-Medienpreis 2021. Weitere Auskünfte erteilt die <link https: www.bvkj.de geschaeftsstelle ansprechpartner _blank external-link-new-window external link in new>BVKJ-Geschäftsstelle.

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.