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Glücksspiel im Internet ist besonders verlockend für Jugendliche

Simulierte Glücksspiele sind im Internet leicht zugänglich und für den Wechsel zum richtigen Glücksspiel reicht oft die verfälschte Bestätigung, dass der Spieler volljährig ist. Da Teenager schnell ein sogenanntes Suchtgedächtnis entwickeln, sind sie besonders gefährdet.

Zwar gibt es immer weniger Spielhallen in den Städten, doch verbreiten sich Glücksspielangebote rasant im Internet. Zunächst ist bei vielen Spielen noch kein echter Geldeinsatz erforderlich (simuliertes Glücksspiel), deshalb sind diese auch für Jugendliche offiziell zugelassen, aber für den Wechsel zum Echtgeldeinsatz und vermeintlich schnellen Geldgewinn sind oft nur ein paar Klicks erforderlich. „Simulierte Glücksspiele wecken bei Jugendlichen die Lust am Zocken und erhöhen die Spielsuchtgefahr. Die Übergänge vom Vergnügen zur Spielsucht sind oft fließend. Jugendliche entwickeln besonders schnell ein so genanntes Suchtgedächtnis“, erklärt Dr. med. Uwe Büsching, Sprecher des Ausschusses Jugendmedizin vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Laut Jugendschutzgesetz (§6) sind unter 18-Jährige von Glücksspielen in der Öffentlichkeit ausgeschlossen – ausgenommen sind Spiele auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen, wo die Gewinne aus Waren mit geringem Wert bestehen. Der anonyme und problemlose Zugang im Internet lädt Heranwachsende dennoch zum Probieren ein. Oft reicht die verfälschte Bestätigung, dass der Spieler volljährig sei.

Leidet ein Teenager unter ständigem Geldmangel und kann dies schwer erklären, könnte dies eine Folge von spielsüchtigem Verhalten sein. Wenn ein Jugendlicher beginnt, Dinge zu verkaufen, die ihm sonst wertvoll waren, dann sollten Eltern umgehend mit ihm sprechen und den Jugendarzt zu Rate ziehen. Im Spiel sind schnelle und spontane Entscheidungen gefragt, was der Denkweise eines Heranwachsenden entgegenkommt. „Daneben gibt es noch die ‚Social Games‘, die mit anderen Spielern ausgetragen werden. Sie sind aber nicht minder gefährlich, da sie zum Kaufen von besonderen Gegenständen und sonstigen Hilfsmitteln – mit realem Geld – animieren, um gegenüber anderen Spielern einen Vorteil zu erringen“, warnt Dr. Büsching.

Eltern sollten mit Heranwachsenden über die Gefahren von Glücksspielen sprechen. Alarmsignale für einen inkompetenten und damit problematischen Internetgebrauch sind:
Vernachlässigung von bisherigen wichtigen sozialen Beziehungen, von häuslichen Verpflichtungen, von gemeinsamen familiären Aktivitäten, auch von gemeinsamen Mahlzeiten und letztlich von Ordnung im eigenen Zimmer und der Körperpflege - wenn Teenager sich in diesen Bereichen deutlich anders als Gleichaltrige verhalten oder ihr Verhalten sich innerhalb von Monaten stark verändert hat. Mit klaren Regeln, deren Einhaltung die erlaubte Nutzungszeit elektronischer bildgebender Medien erhöhen lässt, lernen Teenager einen maßvollen Umgang mit den neuen Medien. Idealerweise wissen Eltern, was ihre Kinder auf dem PC und im Internet spielen. Eltern sollten Kindern und Jugendlichen positive Alternativen aus dem realen Leben bieten. Sie sollten Regeln zum Mediengebrauch besprechen und in Form eines Vertrags aufschreiben, bevor internetfähige Medien gekauft werden. Bildgebende Medien, Mobilphone, Fernsehen, Tablet usw. gehören nicht in ein Zimmer, in dem geschlafen wird - auch nicht ins elterliche Schlafzimmer. Eltern sind auch beim Gebrauch digitaler Medien gute oder schlechte Vorbilder.

Quelle:<link http: dgkj2016.de wp-content uploads dgkj_hp_low.pdf _blank external-link-new-window external link in new> 112. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Kinder- und Jugendarzt, NeuroTransmitter, MMW Fortschritte der Medizin
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.