Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Größte Krankenkasse Deutschlands verweigert Kostenerstattung für empfohlene Windpockenimpfung bei Kindern

Seit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes (RKI) im Juli 2004, alle Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten sowie alle ungeimpften Jugendlichen gegen Windpocken impfen zu lassen, erstatten mittlerweile die meisten Krankenkassen die Impfung. Doch bei einigen Krankenkassen müssen Eltern die Impfung ihrer Kinder gegen Windpocken noch aus eigener Tasche bezahlen: beispielsweise bei der größten Krankenkasse Deutschlands – der AOK – sowie bei der Innungskrankenkasse (IKK)...

Während die meisten Krankenkassen (z.B. Techniker Krankenkasse, Deutsche Angestellten-Krankenkasse, Gmünder Ersatzkasse, Hanseatische Ersatzkasse, Bundesknappschaft, Betriebskrankenkassen, Barmer Ersatzkasse - mit regionalen Ausnahmen) inzwischen die Impfung gegen Windpocken erstatten, haben Familien mit Kindern, die bei der größten Krankenkasse Deutschlands - der AOK - versichert sind, das Nachsehen. Genauso wie Versicherte der Innungskrankenkasse (IKK) müssen sie die Impfung ihrer Kinder gegen Windpocken aus eigener Tasche bezahlen. "Gesundheitsprävention bei Kindern ist eine unserer wichtigsten Aufgaben: Jedes Kind hat - unabhängig von der finanziellen Situation seiner Familie - einen Anspruch darauf, vor einer Erkrankung geschützt zu werden. Das ist in der Kinderrechtscharta der Vereinten Nationen festgelegt. Es ist kaum zu glauben, dass dies in einem hoch entwickelten Land wie unserem, vom größten Versicherungsträger ignoriert wird", kritisiert Dr. Wolfram Hartman, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Impfung empfohlen
Seit Juli 2004 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes (RKI) für alle Kinder eine Impfung gegen Windpocken im zweiten Lebensjahr. Diese sollte in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt werden, entweder gleichzeitig mit der 1. MMR-Impfung (Mumps, Masern und Röteln) oder frühestens vier Wochen nach dieser. Auch ungeimpfte Jugendliche (zwischen 9 und 17 Jahren), die noch keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben, sollten einen Impfschutz erhalten. Bis zum 13. Geburtstag reicht eine Impfung aus. Ältere Jugendliche (nach dem 13. Geburtstag) benötigen eine zweimalige Impfung (in Abstand von mindestens 6 Wochen). Die Kosten dafür betragen etwa 60 € pro Impfung.
Windpocken sind nicht so harmlos, wie viele annehmen. Mögliche seltene Folgen sind eine Gehirn-, Mittelohr-, Lungen- oder Leberentzündung oder sogar ein Schlaganfall. Windpocken-Infektionen während der ersten 5 Monate einer Schwangerschaft können auch zu schweren Fehlbildungen des Kindes führen und bei einer Erkrankung der Mutter um den Geburtstermin des Kindes besteht ebenfalls ein erhöhtes Komplikationsrisiko für das Kind. " Es ist schlichtweg unmöglich, fragenden Eltern in unseren Praxen zu erklären, warum bestimmte Krankenkassen diese öffentlich empfohlene Impfung nicht erstatten. Es wird höchste Zeit, dass es bundesweit zu einer flächendeckenden Erstattung kommt", fordert Dr. Hartmann.

Auch andere sinnvolle Impfungen, wie die generelle Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C (eitrige Hirnhautentzündung) und Pneumokokken (schwere Allgemeininfektionen wie Lungenentzündung, Sepsis, Hirnhautentzündung) stehen nicht allen Kindern zur Verfügung. Privatversicherte sind hier eindeutig bevorzugt. Deshalb fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte auch ohne ausdrückliche Empfehlung der STIKO, dass jedes Kind unabhängig vom Einkommen seiner Familie vor einer impfpräventiblen Erkrankung geschützt wird, sofern ein gut verträglicher Impfstoff in Deutschland zugelassen ist.

Weitere Informationen zu Windpocken finden Sie hier.