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Häusliche Pflege schwer kranker Kinder bedroht

Einige Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme für die häusliche Krankenpflege schwer kranker Kinder. Sie berufen sich dabei auf die neuen Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege, in der eine detaillierte Regelung für Kinder fehlt.

Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK) sieht die häusliche Versorgung der bundesweit rund 12.000 schwer kranken Kindern bedroht. Viele Kinderkranken-Pflegedienste hätten finanzielle Probleme, da einige Krankenkassen die Kostenübernahme für die Dienstleistungen verweigerten, kritisierte BHK-Vorstandssprecherin Mechthild Böll. Der Grund liege in der "Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege", in der die ambulante Betreuung kranker Kinder "vergessen" worden sei. Der Gesetzgeber müsse hier nachbessern.

Zwar sind die Kassen nach Darstellung des BHK verpflichtet, die von den Kinder- und Jugendärzten verordneten Leistungen zu übernehmen. Da in der Richtlinie aber für Kinder keine speziellen Pflegeleistungen vorgesehen seien - sondern lediglich Sonderregelungen - ignorierten die Kassen diese Pflicht häufig. Als Folge darauf, sei die Versorgung zu Hause, d. h. in der gewohnten Umgebung, in einigen Fällen nicht mehr zu gewährleisten. Kinder und Säuglinge würden daher unnötigerweise ins Krankenhaus eingewiesen, in dem die Behandlung zudem deutlich teurer sei. Häusliche Krankenpflege werde z. B. bei Frühgeborenen mit mehrfachen körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie bei Stoffwechsel-Störungen verordnet.