Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) weist darauf hin, dass der Hausarzt-Vertrag zwischen Barmer Ersatzkasse (BEK) und Deutschem Hausärzteverband/BDA erst ab dem 19. Lebensjahr gilt.
Der Hausarzt von Kindern und Jugendlichen ist der Kinder- und Jugendarzt mit einer qualifizierten fünfjährigen Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin. Praxisgebühren fallen bei Kindern und Jugendlichen nicht an. Eine Einschreibung ist nicht erforderlich. Die freie Apothekenwahl bleibt unberührt.