Am 2. Juni 2005 tritt der Hausarztvertrag der hessischen Ersatzkassen mit der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in Kraft. Patienten ab dem 18. Lebensjahr können sich für dieses Modell einschreiben, Neugeborene bis zum Jugendlichen im 18. Lebensjahr sind weiterhin von allen Zuzahlungen befreit und haben - ohne jede Überweisung - jederzeit freien Zugang zum Arzt ihres Vertrauens. Damit sind die Kinder- und Jugendärzte, die in der Regel diese Patienten betreuen, eigentlich von diesem Vertrag nicht betroffen - und dennoch protestieren viele Kollegen zu Recht gegen die Werbekampagne der KVH für dieses Modell!
Fair und kollegial wäre es, wenn die KVH in ihren Veröffentlichungen explizit die Eltern darauf aufmerksam machen würde, dass es für ihre Kinder keinerlei organisatorische oder finanzielle Beschränkung - weder für die einmalige Vorstellung noch für die kontinuierliche, langjährige hausärztliche Betreuung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiater) - gibt.
Der Pädiater ist sowohl Hausarzt als auch Facharzt für Kinder und Jugendliche, wohl wissend, dass eine flächendeckende Versorgung in allen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann.
Um eine Verunsicherung der Eltern zu vermeiden, erwartet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) von der kassenärztlichen Vereinigung als berufsständischer Organisation eine möglichst umfassende und klar verständliche Information der Eltern über alle Aspekte neuer und einschneidender Entwicklungen im Gesundheitssystem.