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Heilmittel-Verordnung für chronisch kranke und behinderte Kinder wieder einfacher

In Nordrhein sind die Krankenkassen den Forderungen des nordrheinischen Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte gefolgt und erlauben Kinder- und Jugendärzten künftig wieder, ihre schwer kranken und chronisch kranken Patienten ausreichend mit Heilmitteln – etwa Krankengymnastik oder Sprachtherapie - zu versorgen...

Die Eltern chronisch kranker und mehrfach behinderter Kinder in Nordrhein können aufatmen: die Krankenkassen sind den Forderungen des nordrheinischen Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte gefolgt und erlauben Kinder- und Jugendärzten künftig wieder, ihre schwer kranken und chronisch kranken Patienten ausreichend mit Heilmitteln – etwa Krankengymnastik oder Sprachtherapie - zu versorgen. Die Heilmittelverordnung, die seit Anfang des Jahres Kinder- und Jugendärzte mit starren Durchschnittswerten zu drastischen Heilmittel-Einsparungen zwang, wird dazu sinnvoll ergänzt: Kinder- und Jugendarztpraxen, die nachweisen, dass sie mehrfach behinderte und bestimmte chronisch kranke Kinder versorgen, können die Kosten für deren Heilmittelverordnungen aus dem gedeckelten Gesamtbudget herausrechnen und vorab gesondert berechnen. Der Gesamtbetrag, den Ärzte für Heilmittel ausgeben dürfen, bleibt dabei bestehen.

„Mit der neuen Regelung ist die Gefahr gebannt, dass nach der Rasenmähermethode gespart wird und chronisch kranke und mehrfach behinderte Kinder nicht mehr ausreichend behandelt werden können. Wir sind glücklich, dass die nordrheinischen Krankenkassen unseren Ratschlägen gefolgt sind und wir nun wieder unsere chronisch kranken und mehrfach behinderten Patienten ohne Angst vor Regresszahlungen angemessen therapieren können. Die neue Regelung garantiert den Kinder, die es nötig haben, ihre Therapie, uns gibt sie Rechtssicherheit“, so Dr. med. Thomas Fischbach, Landesvorsitzender der nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte. „Insgesamt wird die Heilmittelrichtlinie dazu beitragen, dass Therapien zielgerichteter als bisher eingesetzt werden. Und das ist gut so. Chronisch kranke und behinderte Kinder haben ein Recht auf eine evidenzkontrollierte Behandlung, um ihre Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern und gesundheitlichen Gefährdungen zu verhindern. Nun wünschen wir uns aber auch, dass die Politik sich dafür einsetzt, in Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen durch mehr und besseres Personal dafür zu sorgen, dass auch die durch häusliche Vernachlässigung entstehenden Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkannt und im Rahmen der Frühförderverordnung behandelt werden.