2,5 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben mit mindestens einem suchtkranken Elternteil zusammen. Sie erleben meist mehr Streit und Konflikte als Kinder in "normalen" Familien. Zudem zeigen Alkoholabhängige in der Regel wenig Verlässlichkeit und leiden unter starken Stimmungsschwankungen. Da der Alkohol natürliche Verhaltensweisen außer Kraft setzt, sind diese Kinder auch häufiger Misshandlungen (physisch, psychisch, sexuell) ausgesetzt und werden oft vernachlässigt.
Für diese Kinder kann der Kindergarten und die Schule zu einem Zufluchtsort werden, der von Struktur und Verlässlichkeit geprägt ist. Da die meisten Familien mit einem Suchtproblem das "Familiengeheimnis" hüten, ist es laut Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, besonders wichtig, dass Kinder eine altersgemäße Aufklärung über die Erkrankung ihrer Eltern und bestehende Hilfsangebote bekommen. Sie sollten frühzeitig wissen, dass sie keine Schuld an der Alkoholabhängigkeit ihrer Eltern trifft. Um die Familie wieder "funktionsfähig" zu machen, sollten verschiedene Hilfssysteme zusammenarbeiten, wie Suchtkrankenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und medizinische Dienste. Auch Lehrer/innen und Erzieher/innen sollten das erforderliche Wissen über Suchterkrankungen erhalten, um frühzeitig aufmerksam zu werden und unterstützend eingreifen zu können. Dabei muss aber unbedingt und sorgfältig darauf geachtet werden, dass es nicht zu Etikettierungen und letztlich zu Stigmatisierungen, also Ausgrenzungen, kommt.
Bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. in Hamm (Tel. 023 81/9 015-0, info@ gibt es Infos für Kinder und Jugendliche: "Nervt dich der Alkoholkonsum deiner Eltern?", "Voll normal" und "Bitte hör auf". Die sehr gute schweizerische Broschüre "Kinder aus alkohol-belasteten Familien" kann unter dhs.de) www.sfa-ispa.ch heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden sich unter www.nacoa.de oder in dem sehr ausführlichen Tagungsband "Familiengeheimnisse - Wenn Eltern suchtkrank sind und Kinder leiden", welcher beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Postfach 500, 53108 Bonn - Bestellnr.: A 607) kostenlos bestellt oder unter www. bmgs.bund.de heruntergeladen werden kann.