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Hörstörungen - frühe Erkennung entscheidend

Bei frühkindlichen Hörstörungen ist es besonders wichtig, dass sie rechtzeitig erkannt werden, da in den ersten beiden Lebensjahren die Grundlagen für die Sprachentwicklung gelegt werden. Eine Überprüfung des Gehörs beim Neugeborenen, das so genannte Hör-Screening, wird bundesweit in immer mehr Kliniken angeboten (u. a. Hamburg, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Teile von Bayern bieten solche Programme im Test an)...

Laut dem Deutschen Zentralregister für kindliche Hörstörungen (DZH) haben etwa 1 bis 3 Kinder pro 1.000 Neugeborenen Hörstörungen. 36% davon sind genetisch bedingt (Jungen sind dabei häufiger betroffen), 18% sind wahrscheinlich aufgrund von Infektionen in der Schwangerschaft erworben und bei 46% der Fälle kann nicht geklärt werden, woher die Hörstörung kommt. Im Kindesalter können auch Mittelohrentzündungen oder Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Scharlach Hörschäden verursachen. "Bei frühkindlichen Hörstörungen ist es besonders wichtig, dass sie rechtzeitig erkannt werden, da in den ersten beiden Lebensjahren die Grundlagen für die Sprachentwicklung gelegt werden", erklärt Dr. Thomas Fendel, Kinder- und Jugendarzt in München. Werden die Hörstörungen schon in den ersten sechs Lebensmonaten behandelt, kann die sprachliche und psychosoziale Entwicklung der betroffenen Kinder weitgehend normal verlaufen.

Eine Überprüfung des Gehörs beim Neugeborenen, das so genannte Hör-Screening, wird bundesweit in immer mehr Kliniken angeboten. In den USA, in Österreich, den Niederlanden, Belgien, England und Israel ist das universelle Neugeborenen-Hörscreening (UNHS) weitgehend verwirklicht. In Deutschland bieten u. a. die Bundesländer Hamburg, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Teile von Bayern solche Programme im Test an. Da das Neugeborenen-Hörscreening bisher keine generelle Kassenleistung ist, werden diese ersten Modellversuche von einigen Kassen bzw. Ministerien der Länder finanziert. Die Untersuchungen sind für den Säugling schmerzlos (OAE: Otoakustische Emissionen, AABR (automatisierte BERA (brainstem electric response audiometry) für das Screening zugelassen). Um eine sich erst später entwickelnde Hörstörung zu erfassen, sollten regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt folgen.

"Anzeichen für eine Hörstörung können sein, wenn der Säugling auf plötzliche laute Geräusche kein verändertes Verhalten zeigt und nicht mit den Augen nach deren Herkunft sucht. Auch wenn das Kind schon vor der Vollendung des ersten Lebensjahres mit dem ‚Brabbeln aufhört, sollten Eltern mit ihrem Kinder- und Jugendarzt darüber sprechen", so Dr. Fendel.