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Hörtest für Babys zukünftig Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine weitere Früherkennungsuntersuchung für Kinder beschlossen: das Hörscreening für Neugeborene, das heißt Hörtests für alle Babys, soll ab 1. Januar 2009 zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gehören….

Im nächsten Jahr gehören Hörtest für Neugeborene, das so genannte Hörscreening, zu den Früherkennungs-untersuchungen, deren Kosten von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. In Deutschland wird etwa eines von 1.000 Kindern mit beidseitigen Hörstörungen geboren. Oft bemerken Eltern die Hörschäden erst, wenn das Kind Sprach- und Entwicklungsstörungen zeigt. Ein Hörscreening in den ersten Lebenstagen könnte dies verhindern helfen. Der Hörtest ist für das Baby völlig schmerzfrei. Die Teilnahme ist freiwillig.

Seit 1971 gehören bestimmte Kindervorsorgeuntersuchungen zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Kinderfrüherkennungsprogramm wird zur Zeit überarbeitet – sowohl bezüglich der Inhalte (was wird untersucht) als auch hinsichtlich der zeitlichen Abstände zwischen den Untersuchungen, da zu große Lücken zwischen den Vorsorgeuntersuchungen vermieden werden sollen. Im Mai 2008 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen dieser Aktualisierung die U7a in das Kinderfrüherkennungsprogramm mit aufgenommen.

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