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Impfungen sind die beste primäre Präventionsmaßnahme im Gesundheitswesen

Die Ständige Impfkomission hat nun für alle Kinder im zweiten Lebensjahr eine Impfung gegen Meningokokken C-Erkrankungen empfohlen. Die Kosten dafür sollten laut dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so wie dies im Erstattungsverfahren bereits jetzt bundesweit die Techniker-Krankenkasse und die Deutsche BKK tun...

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) setzt sich intensiv auf allen Ebenen für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein. Impfungen sind die beste primäre Präventionsmaßnahme im Gesundheitswesen. Impfungen sparen als einzige primäre Präventionsmaßnahme auch nach Ansicht aller Gesundheitsökonomen langfristig Geld im Gesundheitswesen ein.

Ein Kind hat ein Recht darauf, vor Erkrankungen geschützt zu werden, gegen die es einen wirksamen und nebenwirkungsarmen Impfstoff gibt. So ist es auch in der von den Vertragsstaaten anerkannten UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 in Artikel 24 festgelegt, denn hier heißt es, dass „ein Kind ein anerkanntes Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit hat“.

Ein von der WHO einberufenes internationales Expertentreffen am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin hat vor wenigen Wochen einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um das vorgegebene Impfziel der WHO, die Masern und die Kinderlähmung bis 2010 auszurotten, in den deutschsprachigen Ländern und Regionen (Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol) umzusetzen. Zu den Forderungen der Experten gehören:

  • Nationaler Impfplan zur Durchsetzung der Impfziele
  • Impfstatuserfassung bis zum 24. Lebensmonat
  • Stärkung der Krankheitsüberwachung
  • Regelmäßige Impffortbildung des medizinischen Personals
  • Intensivierung der epidemiologischen Forschung
  • Gesetzliche Umsetzung des UN-Kinderrechts auf Impfungen
  • Politische Unterstützung zur Stärkung des Impfwesens

Wir brauchen einen nationalen Impfplan, der von den politisch Verantwortlichen unterstützt und dessen Einhaltung entsprechend überprüft wird. Dazu gehört ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die Medizin und Wissenschaft eigentlich sehr schnell umsetzen könnten. Deutschland hat sich 2005 dazu bekannt, das WHO-Ziel der Masernelimination bis 2010 zu erreichen – doch bisher ist das nur ein politisches Lippenbekenntnis.

Die jetzt von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI für alle Kinder empfohlene Impfung gegen Meningokokken C-Erkrankungen wird von den Kinder- und Jugendärzten seit Jahren eingefordert. Inzwischen werden bundesweit ca. 30% aller schweren Meningokokken-Erkrankungen vom Erreger-Typ C verursacht. Jeder einzelne Todesfall bzw. jede einzelne Schädigung durch Infektionen mit Meningokokken C sind vermeidbar. Ein Kind hat ein Recht auf diesen Schutz.

Der BVKJ fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, die Kosten für diese Impfung ohne zeitliche Verzögerung zu übernehmen, so wie dies im Erstattungsverfahren bereits jetzt bundesweit die Techniker-Krankenkasse und die Deutsche BKK tun, landesweit in Sachsen alle gesetzlichen Krankenkassen. Es darf nicht, wie zuletzt bei der Impfung gegen Windpocken, mehr als zwei Jahre dauern, bis alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Impfung bundesweit übernehmen.

Der BVKJ begrüßt deshalb, dass die Bundesregierung in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform endlich festgeschrieben hat, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen als Pflichtleistungen in Zukunft übernehmen müssen. Bisher geben die Krankenkassen nur etwa 1% ihrer Gesamtausgaben für Impfungen aus.