Ab dem 1. Juli 2007 werden alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GemBA) hat auf seiner Sitzung am 21.6.07 einige Erweiterungen der bisherigen Impfempfehlungen vorgenommen. So empfiehlt das Gremium ab sofort den bundesweiten Einsatz einer Vierfachimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) zur Erhöhung der Durchimpfungsraten gegen diese vier Infektionskrankheiten. Bisher werden Kinder in Deutschland am Ende des ersten Lebensjahres vorwiegend mit einer Dreifach-Kombination gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Dazu kommt eine separate Impfung gegen Windpocken. „Mit der Erweiterung dieser STIKO-Empfehlung sind wir absolut einverstanden. Der Einsatz dieser Impfung hat zwei entscheidende Vorteile, denn durch die zweimalige Gabe dieser Impfung im ersten Lebensjahr erhalten die Kinder erstens einen zweifachen Impfschutz auch gegen Windpocken und zum anderen reduziert sich die Zahl der Impfungen im Vergleich zur bisherigen Impfpraxis“, erläutert Dr. med. Ursel Lindlbauer-Eisenach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) aus München. Mit Inkrafttreten dieser neuen Schutzimpfungs-Richtlinie erstatten alle gesetzlichen Kassen ab dem 1.Juli bundesweit die Impfung mit dem Vierfachimpfstoff, der seit August 2006 in Deutschland verfügbar ist. „Gerade im Hinblick auf die Probleme, die wir hier in Deutschland mit der Durchimpfungsrate bei Masern haben, ist eine bundesweit einheitliche Impfstrategie sehr wichtig. Unser Ziel muss es sein, die Masern so schnell wie möglich in Deutschland zu eliminieren, um weitere unnötige Todesfälle zu verhindern“, mahnt Lindlbauer, die auch Mitglied der STIKO ist.
Impfrichtlinie bei Nachholimpfungen
Mit Inkrafttreten dieser neuen Richtlinien des GemBA gibt es jetzt auch eine klare Regelung in Bezug auf Nachholimpfungen. Demnach werden alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, die zur Vervollständigung des Impfschutzes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden, ab sofort als Pflichtleistung bundesweit von allen Kassen bezahlt. Dies gilt z.B. für die Impfungen gegen Meningokokken C, Hepatitis B – dem Erreger der infektiösen Leberentzündung –, genauso wie für die Masern-Impfung und die so genannte HPV-Impfung – der Impfung die gegen Gebährmutterhalskrebs schützt. Diese Impfung ist erst seit wenigen Monaten in Deutschland verfügbar. „Gerade bei Jugendlichen gibt es leider sehr große Impflücken. Insofern ist diese eindeutige Erstattungssituation sehr zu begrüßen. Wir raten jetzt natürlich allen Jugendlichen von dieser großzügigen Regelung zu profitieren und sich vor dem 18. Geburtstag noch kostenlos impfen zu lassen“, appelliert Lindlbauer.