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Internationale Wissenschaftler: Sportverbot nach einer Gehirnerschütterung

Kinder und Jugendliche sollten sich nach einer Gehirnerschütterung geistig und körperlich schonen, auch wenn es ihnen schwer fällt. Sie dürfen erst wieder an Sportwettkämpfen teilnehmen, wenn sie sich vollständig erholt haben, denn sonst riskieren sie längerfristige Schäden ...

Internationale Wissenschaftler kommen gemeinsam in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass Kinder und Jugendliche nach einer Gehirnerschütterung erst wieder an Sportwettkämpfen bzw. einem Sporttraining ihres Vereins teilnehmen oder die Schule besuchen dürfen, wenn sie sich vollständig erholt haben. Denn Verletzungen des sich entwickelnden Gehirns können längerfristig negative Folgen haben. „Kinder und Jugendliche erholen sich in der Regel nach etwa einer Woche bis zehn Tagen von einer Gehirnerschütterung. Bis dahin sollten körperliche und kognitive (geistige) Tätigkeiten nach dem Unfall nur schrittweise gesteigert werden. Es gibt allerdings auch Kinder bzw. Jugendliche, die dazu einen größeren Zeitraum benötigen. Besonders wichtig aber ist die kognitive Erholung: insbesondere am Verletzungstag sind keine SMS, Videospiele oder Fernsehsendungen erlaubt“, fasst Dr. Ulrich Fegeler einige Empfehlungen der dritten internationalen Konferenz „Sport und Gehirnerschütterung“ in Zürich im November 2008 zusammen, die nun im British Journal of Sports Medicine veröffentlicht wurden. „Maßgeblich ist grundsätzlich die individuelle Erholungszeit, die durch den erfahrenen Kinder- und Jugendarzt eingeschätzt werden sollte“, so der Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Eine Gehirnerschütterung kann sowohl durch einen direkten Schlag auf den Kopf, das Gesicht, den Nacken als auch auf ein anderes Körperteil, das die Gewalteinwirkung an das Gehirn weitergibt, oder durch den Aufprall des Schädels auf ein Hindernis ausgelöst werden. „Eine leichtere bzw. mäßiggrade Gehirnerschütterung kann sich z.B. durch milde neurologische Beeinträchtigungen, wie Schwindel, Benommenheit, Gleichgewichtsstörungen, Lichtempfindlichkeit oder Kopfschmerzen, die weniger bzw. mehr als 15 Minuten dauern, bemerkbar machen. Bei einer schwereren Gehirnerschütterung liegt bereits eine kurze Bewusstlosigkeit vor“, erklärt Dr. Fegeler. Die erforderliche Behandlung bzw. sogar stationäre Beobachtung und die anschließende Länge der Ruhephase richtet sich nach der Schwere der Gehirnerschütterung. Neuere Untersuchungen haben bei Sportlern gezeigt, dass schwerere Formen der Gehirnerschütterung jahrzehntelang nachwirken können - laut kanadischen Forschern sogar bis zu 30 Jahre.

http://bjsm.bmj.com/cgi/reprint/43/Suppl_1/i76