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Jugendschutz gilt auch zur Faschingszeit

Närrische Zeit heißt nicht Narrenfreiheit. Auch dann gelten die Gesetze des Jugendschutzes. Da Kinder sich an ihren nächsten Bezugspersonen orientieren und deren Verhalten nachahmen, sollten Eltern exzessive Trinkgelage zur Karnevalszeit nicht als allgemein übliches Brauchtum anerkennen…

Trinksitten sind mitverantwortlich für Alkoholismus. Wenn „Kampftrinken“ zur Faschingszeit allgemein anerkannt ist, so kann dies für Jugendliche ein großer Anreiz sein. Erwachsene sollten deshalb auch in der Faschingszeit an ihre Vorbildfunktion für Kinder denken und diese z. B. bei Umzügen nicht zum Alkoholtrinken animieren. Auch in der närrischen Zeit gelten die Regeln des Jugendschutzes:

  • Bier, Wein und Tabak darf nicht an unter 16-Jährige verkauft und von diesen auch nicht konsumiert werden.
  • Ebenso ist es verboten, Spirituosen oder Alkopops an unter 18-Jährige abzugeben. Es sollten auch attraktive Alternativangebote ohne Alkohol angeboten werden – für Jugendliche und Erwachsene.
  • Der Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten ist für unter 16-Jährige nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten erlaubt (Ausnahme in Gaststätten: zwischen 5 und 23 Uhr darf eine Mahlzeit oder ein Getränk konsumiert werden). Über 16- und unter 18-Jährige dürfen bis 24 Uhr in Diskotheken und Gaststätten bleiben.

Veranstalter, die sich beim Alter des Jugendlichen unsicher sind, können einen Ausweis verlangen. Wenn der Jugendliche nicht nachweisen kann, dass er volljährig ist, dürfen ihm auch keine Spirituosen ausgehändigt werden. Doch strenge Verbote alleine bewirken wenig: Vor allem Selbstverantwortung und Gefahrenbewusstsein sind bei älteren Jugendlichen wichtig und sollten gefördert werden. Denn Alkohol wird vom „Spaßmacher“ schnell zum „Miesmacher“ So heißen auch sinnigerweise die beiden Broschüren für jüngere und für ältere Jugendliche der „Aktion Glasklar“ (jeweils mit einem Quiz und Gewinnchancen!), die auch vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte mit getragen wird. Für Eltern gibt es die Broschüre „Reiz und Risiko“.

Bestellung und weitere Anregungen zum richtigen Umgang mit dem Thema "Alkohol" unter www.aktionglasklar.de.