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Junge Menschen sollten sich nicht vor ihrer Volljährigkeit tätowieren lassen

Wenn Minderjährige ein Tattoo wollen, brauchen sie für einen Vertrag mit dem Tattoo-Studio die Einwilligung der Eltern. Vor dem Gesetz gilt das Tätowieren von unter 18-Jährigen als eine Körperverletzung, die aber nicht bestraft wird, wenn die Eltern einwilligen, umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden und der Jugendliche einsichts- und urteilsfähig ist.

„Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und die European Society of Tattoo and Pigment Research (ESTP) vertreten die Auffassung, dass sich junge Menschen nicht vor ihrer Volljährigkeit tätowieren lassen sollten. Denn es sind viele gesundheitliche, soziale und ästhetische Risiken zu bedenken“, warnt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim BVKJ. Wer in Deutschland ein Tattoo-Studio eröffnen will, braucht bisher noch keinen speziellen Befähigungsnachweis vorlegen. Tattoo-Farben müssen zudem nicht amtlich zugelassen werden. „Bei Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Schuppenflechte, bei Diabetes, bei Abwehrschwäche, bei Herzfehlern und bei Blutungsneigung (z.B. durch gerinnungshemmende Medikamente) raten wir generell von einer Tätowierung ab, da das Risiko für Komplikationen zu groß ist“, so Dr. Fegeler.
Interessieren sich Heranwachsende für Tattoos, sollten sie sich umfassend über die Risiken informieren, z.B. auf der Seite „Safer Tattoo“ (<link https: www.safer-tattoo.de risiken.html _blank external-link-new-window external link in new>www.safer-tattoo.de/risiken.html) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Bei Bedarf können sie sich auch von ihrem Jugendarzt aufklären lassen. Zwar ist in Deutschland das Risiko für die Übertragung von schweren Erkrankungen, wie infektiösen Lebererkrankungen (Hepatitis B und C) und HIV, selten, aber auch andere häufigere Virusinfektionen können über unsaubere Instrumente und Farben erworben werden. So können sich Warzen und Herpes nach einer Tätowierung ausbreiten. Bakterielle Infektionen können Abszesse entstehen lassen und im schlimmsten Fall auch zu einer Blutvergiftung führen. In einer Übersichtsstudie an 3.411 tätowierten Personen klagten 6% über dauerhafte Beschwerden. Neben Narbenbildungen wurden auftretende Schwellungen, Papeln und anhaltender Juckreiz angegeben. Allergien gegen Farbbestandteile bzw. Konservierungsmittel können ebenso zum Problem werden. Die Behandlung solcher Unverträglichkeitsreaktionen, wie Ausschläge mit starkem Jucken, hat sich als schwierig erwiesen. Oft ist dann die Entfernung des gesamten Tattoos erforderlich.

Geschmack verändert sich im Laufe des Lebens

Befinden sich Teenager noch im Wachstum, so ändert das Tattoo später auch sein Aussehen, wenn es in die Länge und die Breite gedehnt wird. Dies gilt in jedem Fall, wenn die Faltenbildung einsetzt. Laut einer amerikanischen Umfrage bedauert jeder vierte Tätowierte zwischen 18 und 35 Jahren, dass er Tinte unter der Haut trägt. Als häufigste Gründe dafür wurde angegeben,

  • dass sie/er zu jung war, als sie/er ihr/sein Tattoo bekam,
  • dass sie/er sich verändert hat und das Tattoo nicht mehr zum gegenwärtigem Lebensstil passt,
  • dass das Tattoo im Zusammenhang mit einer Person steht, mit der man nicht mehr zusammen ist und/ oder
  • dass das Tattoo nicht professionell aussieht.

In Deutschland sind schätzungsweise acht bis zehn Millionen Menschen tätowiert.

Quellen: <link http: estpresearch.org tattoo-campaign problems-with-tattoos.html _blank external-link-new-window external link in new>European Society of Tattoo and Pigment Research, <link http: www.theharrispoll.com health-and-life tattoo_takeover.html _blank external-link-new-window external link in new>The Harris Poll, Hautarzt

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.