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Katzenbisse vom Kinder- und Jugendarzt untersuchen lassen

Wird ein Kind von einer Katze gebissen, sollten Eltern mit ihm zu ihrem Kinder- und Jugendarzt, damit er die Wunde professionell reinigen kann. Katzen besitzen sehr spitze Zähne, die tief eindringen und mit dem Speichel Keime weit in das Gewebe bringen – auch wenn die Haut wenig verletzt scheint. Insbesondere Bisse in die Hand bergen ein hohes Infektionsrisiko.

Wird ein Kind von einer Katze gebissen, sollten Eltern mit ihm zu ihrem Kinder- und Jugendarzt, damit er die Wunde professionell reinigen kann. „Katzen besitzen sehr spitze Zähne, die tief eindringen und mit dem Speichel Keime weit in das Gewebe bringen – auch wenn die Haut wenig verletzt scheint. Insbesondere Bisse in die Hand bergen ein hohes Infektionsrisiko“, warnt Prof. Hans-Jürgen Nentwich, ehemaliges Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mit langjähriger Klinikerfahrung (Leitung der Kinderklinik in Zwickau). Eltern sollten die Bisswunde unter lauwarmem, laufendem Wasser säubern und anschließend mit einer sterilen Mullkompresse abdecken.
Den Impfpass nehmen sie am besten beim Arztbesuch mit, damit der Kinder- und Jugendarzt überprüfen kann, ob eine Tetanus-Impfung sinnvoll ist. „Kinder sollten früh den respektvollen Umgang mit Tieren lernen. Einer Katze sollten sie sich behutsam nähern. Sicherer ist es, nicht zu versuchen, fremde Katzen zu streicheln“, so Nentwich.

Rötet sich die Region um den Biss oder schwillt an, sind dies Warnzeichen für eine Infektion. Katzenbisse gehören nach Hundebissen zu den häufigsten Bissverletzungen. Entzünden sich etwa 4% der Hundebisse, so trifft dies für bis zu 40% der Katzenbisse zu.

Quelle: The Journal of Hand Surgery

(KIN-red)

Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.