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Kein generelles „Aus“ für Hustensaftrezepte

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat entgegen anders lautender Meldungen keine Entscheidung getroffen, Kindern die Verordnung von Hustensäften zu verweigern. Von einer „Weigerung“, Hustensäfte zu verschreiben, kann also nicht die Rede sein. Allerdings ist die Behandlung mit Hustensäften nicht mehr Stand der Forschung und nur in Einzelfällen haben Hustenblocker bei Kindern einen Sinn...

„Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat entgegen anders lautender Meldungen keine Entscheidung getroffen, Kindern die Verordnung von Hustensäften zu verweigern und wird einen solchen Beschluss auch nicht fassen. Wir halten uns grundsätzlich an das Vertragsrecht, nach dem der GKV-Versicherte Anspruch auf eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Therapie hat. Von einer „Weigerung“, Hustensäfte zu verschreiben, kann nicht die Rede sein.“ Mit diesen Worten reagierte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. med. Wolfram Hartmann heute auf Presseberichte, in denen behauptet wird, Kinder- und Jugendärzte verweigerten ihren Patienten Rezepte für Hustensaft.

Richtig sei vielmehr, dass die Behandlung mit Hustensäften schon längst nicht mehr Stand der Forschung sei, so Dr. med. Wolfram Hartmann: „Bei Hustensäften und Schleimlösern gibt es keine wissenschaftlich harten Daten, die belegen, dass Hustensäfte wirken. In den Leitlinien zur Behandlung von Infekten der oberen und unteren Luftwege werden daher auch keine Empfehlungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Medikamenten ausgesprochen. Kinderkliniken verzichten schon seit langem auf die Verabreichung von Hustensaft.
Nur weil Eltern seit Jahrzehnten an Linderung durch Hustensaft glauben und nur weil Kindern die Einnahme eines solchen, zudem meist wohlschmeckenden Medikamentes subjektiv gut tut, ist angesichts der dringenden Appelle der Gesundheitspolitiker an die Ärzte, wirtschaftlich und nur das Notwendige zu verordnen, eine solche Verordnung zu Lasten der GKV nicht generell zu rechtfertigen.“

Lediglich in Einzelfällen haben Hustenblocker bei Kindern einen Sinn, so Dr. med. Wolfram Hartmann. Bei den Patienten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, können auf Beschluss der Bundesregierung entsprechende Präparate aber bereits seit dem 01.04.2004 nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden.

Dr med. Hartmann: „Wirksamer als jeder Hustensaft sind ohnehin ausreichende Flüssigkeitszufuhr und alte Hausmittel wie Brustwickel und Inhalationen. Dies empfehlen wir auch unseren Patienten. Vorbeugend gegen Infekte der Luftwege wirken regelmäßiger Aufenthalt an der frischen Luft, gesunde Ernährung, viel Bewegung und vor allem rauchfreie Räume.“