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Kein Schadensanspruch bei ansteckenden Krankheiten im Flugzeug

In den vergangenen Tagen hatten zwei Airlines Passagiere an Bord, die mit den hochansteckenden Masern infiziert waren. Nach den Richtlinien der internationalen Flugbehörde IATA können Fluggesellschaften sich weigern, einen erkrankten Fluggast zu befördern. Da das Bodenpersonal keine medizinische Fachausbildung hat, ist dies nur begrenzt möglich. Steckt ein Fluggast andere Mitreisende an, so haben die Erkrankten keinen Anspruch auf Schadensersatz von der Fluggesellschaft...

Passagiere, die sich während des Fluges bei Mitreisenden anstecken und in der Folge schwer erkranken, können keinen Schadensersatz von der Fluggesellschaft fordern. Das gilt auch für deutlich sichtbare Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln oder Windpocken. "Wir sehen hier keinen Zusammenhang zu unseren Haftungsrichtlinien", so Michael Lamberty von der Deutschen Lufthansa. Generell versuchen Fluggesellschaften, Passagiere mit deutlichen Krankheitsanzeichen vor Abflug zu erfassen, doch das ist nur begrenzt möglich. "Unser Bodenpersonal hat keine medizinische Fachausbildung, daher ist es nicht einfach, Reisende mit gefährlichen Infektionskrankheiten zu erkennen und vor einem Abflug aufzuhalten", erläutert Lamberty. Nach den Richtlinien der internationalen Flugbehörde IATA können Fluggesellschaften sich weigern, einen erkrankten Fluggast zu befördern. "In einem solchen Fall erstatten wir auch das Ticket nicht - der Flug verfällt für einen Passagier, den wir aufgrund einer erkennbaren Erkrankung nicht an Bord nehmen", erklärt Susanne Stünckel, Pressesprecherin der Hapag-Lloyd Flug. Laut Angaben der Deutschen Lufthansa und der LTU in Düsseldorf, sind die Flugbegleiter dieser Airlines gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis (Gelbsucht) geimpft.

Masern an Bord
In den vergangenen Tagen hatten zwei Airlines Passagiere an Bord, die mit den hochansteckenden Masern infiziert waren. Masern werden durch Tröpfcheninfektion - also durch kleinste Tropfen durch die Luft - übertragen. Betroffen waren ein Flug der amerikanischen Northwest Airlines von Amsterdam nach Detroit (Flug Nr. 39) sowie der Transferflug von Detroit nach Cedar Rapids im Bundesstaat Iowa (Flug Nr. 3786) mit der gleichen Fluggesellschaft. Insgesamt wurden mehr als 200 Mitreisende des infizierten Mannes aufgefordert, umgehend einen Arzt aufzusuchen, um sich gegebenenfalls noch impfen zu lassen. Da zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung etwa 9-12 Tage vergehen, kann man sich durch eine Impfung innerhalb der ersten 72 Stunden nach Kontakt zu einer infizierten Person noch schützen.

Für Erwachsene besonders gefährlich
"Masern verlaufen bei Erwachsenen mit mehr Komplikationen als bei Kindern - als Folge einer Erkrankung können Mittelohr- und Lungenentzündung auftreten. Besonders gefährlich ist die Gehirnentzündung (Masernenzephalitis), die auch tödlich enden kann", warnt Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in München. Bei einem vierjährigen Jungen auf dem Flug der Singapore Airlines (SQ 235) von Indien nach Brisbane in Australien wurden in der vergangenen Woche ebenfalls Masern diagnostiziert. Auch hier wurden alle Passagiere, die nicht geimpft waren und als Kind auch keine Masern durchgemacht hatten, aufgefordert, umgehend einen Arzt aufzusuchen.

Impfung empfohlen
In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr. Im Gegensatz zu Nordamerika, das als masernfrei gilt, ist man in Europa und speziell auch Deutschland davon weit entfernt. "Wir haben für die zweite Impfung gegen Masern Durchimpfungsraten von deutlich weniger als 50% - nötig wären über 90%, um die Masern hierzulande zu eliminieren", kritisiert Dr. Lindlbauer, die auch Mitglied der STIKO ist. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte rät allen Eltern, den Impfstatus ihrer Kinder zu überprüfen. "Der Besuch beim Kinder- und Jugendarzt ist von der Praxisgebühr befreit und auch die Impfungen gegen Masern werden von der Kasse erstattet - es macht also sicher Sinn, vor Beginn der Feriensaison die fehlenden Impfungen nachzuholen", empfiehlt Dr. Gunhild Kilian-Kornell, die Pressesprecherin der BVKJ.