Die deutsche Lebensmittel- und Bedarfs-gegenständeüberwachung setzt jedes Jahr Schwerpunkte bei ihren Kontrollen. 2012 stand besonders der Schutz von Kindern als Konsumenten im Mittelpunkt. Das zeigen die Daten der Bundesländer zur Lebensmittelüberwachung für das Jahr 2012, die nun das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Mitte November in Berlin veröffentlicht hat. Ein weiterer Schwerpunkt der Lebensmittelkontrolleure war es, die Täuschung von Verbrauchern durch falsche Aufmachung oder Kennzeichnung aufzudecken.
„Kinder sind als Konsumenten und Verbraucher besonders schutzwürdig“, erklärte BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky bei der Vorstellung der Ergebnisse. „Schadstoffe können ihre Entwicklung negativ beeinflussen. Diese können sie nicht nur über die Nahrung, sondern auch durch ihr Spielzeug aufnehmen, da sie es nicht nur in die Hand nehmen, sondern auch ablecken oder in den Mund stecken.“
Lackiertes Holzspielzeug
Deshalb wurden im Rahmen des Monitorings, einem von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführten Beobachtungsprogramm, lackiertes Holzspielzeug für Kinder unter 36 Monaten und Buntstifte aus lackiertem Holz auf Weichmacher, insbesondere Phthalate, untersucht. Bei beiden Produkten kam es gleichermaßen zu Überschreitungen der Konzentrationsgrenzwerte für verschiedene reproduktionstoxische Phthalate. So wurde der Konzentrationsgrenzwert für die Summe der Phthalate BBP, DBP und DEHP bei Holzspielzeug in 9,1% der untersuchten Proben sowie bei Buntstiften in 20,7% der untersuchten Proben überschritten. Auch Acetyl-Tributylcitrat und Diethylhexyladipat wurde in zahlreichen Proben nachgewiesen.
Zwei weitere Produktgruppen, die von Kindern genutzt bzw. konsumiert werden, wurden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2012 untersucht, der vom BVL koordiniert wird.
Nickel in metallischem Spielzeugen
Nickel ist das Kontaktallergen mit der höchsten Sensibilisierungsrate, etwa 10% aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Bereits im Rahmen des BÜp 2010 wurde festgestellt, dass eine Nickelfreisetzung aus 28% der untersuchten Spielzeugproben aus Metall erfolgte. 2012 sollte deshalb ergänzend die Nickelfreisetzung aus metallischen Spielzeugen, bei denen ein längerer, direkter Hautkontakt beim Spielen zu erwarten ist, quantifiziert werden. In 20% der untersuchten 168 Proben war keine Nickelfreisetzung nachweisbar, eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes wurde in 24% der untersuchten Spielzeuge festgestellt. Besonders auffällig waren die Metall- und Modellbaukästen, bei denen 87% der untersuchten Proben den Grenzwert teilweise erheblich überschritten.
„Die Ergebnisse zeigen, dass Kinder beim Spielen mit Metallspielzeug viel zu oft einer erheblichen Nickelfreisetzung ausgesetzt sind“, so BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky. „Hersteller und Importeure müssen ihrer Verpflichtung, nur sichere Produkte in den Handel zu bringen, stärker nachkommen.“ Auch im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden diese Produkte verstärkt untersucht.
Azofarbstoffe
Seit dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel mit den wasserlöslichen Azofarbstoffen Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Allurarot AC (E 129), Tartrazin (E 102), Cochenillerot A (E 124) sowie Chinolingelb (E 104) zusätzlich mit dem Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen” versehen werden. Im Rahmen des BÜp 2012 wurden die bei Kindern besonders beliebten Produktgruppen Speiseeis, Süßwaren, Feine Backwaren und alkoholfreie Getränke dahingehend untersucht, ob die Vorschrift eingehalten wird. In 22% der 863 untersuchten Proben wurde mindestens einer der Farbstoffe nachgewiesen, wobei der Anteil nicht richtig gekennzeichneter Proben 65% bei Feinen Backwaren, 64% bei Speiseeis, 37% bei Süßwaren und 21% bei alkoholfreien Getränken betrug.
Weitere Zahlen zur Lebensmittelüberwachung 2012 finden Sie in der Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2012“ unter www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2013
Quelle: idw, BVL
(Nina Banspach, Pressestelle Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit [BVL])