Eine aktuelle Umfrage des Bündnisses Kinder- und Jugendreha unter Kinder- und Jugendärzten ergab, dass die Durchführung einer notwendigen Rehabilitationsmaßnahme für ein chronisch belastetes Kind bislang oftmals daran scheiterte, dass eine Begleitperson nur bis zu einem Kindesalter von 7 Jahren in der Rehaklinik mitaufgenommen wurde. Denn die meisten Mütter und Väter möchten ein 8- oder 9-jähriges Kind noch nicht allein in eine fremde Umgebung geben und auch die betroffenen Kinder unter 10 Jahren reagieren bei der Aussicht auf einen mehrwöchigen Reha-Aufenthalt ohne Mama oder Papa häufig ängstlich.
Daher hat die DRV, einer der Hauptkostenträger von Reha-Maßnahmen, nun auf die Bedürfnisse der kleinen Patienten und ihrer Eltern reagiert und die umstrittene Altersgrenze angehoben. Ab sofort werden die Kosten für An- und Abreise, Unterbringung und Arbeitsausfall für ein begleitendes Elternteil bis zu einem Kindesalter von einschließlich 9 Jahren übernommen. In medizinisch begründeten Einzelfällen ist eine Begleitung sogar nach dem vollendeten 10. Lebensjahr, zumindest zeitweise, möglich. Auf Wunsch können Mutter und Vater sich bei der Begleitzeit abwechseln.
Die Experten der DRV versprechen sich von der Anhebung der Altersgrenze eine höhere Akzeptanz und häufigere Realisierung einer ärztlich empfohlenen und wichtigen Reha-Maßnahme, eine bessere Annahme des Therapieplans auf Kinderseite sowie mehr Nachhaltigkeit im Alltag, wenn die Eltern im Umgang mit der Erkrankung mitgeschult werden.
Weitere Informationen rund um das Thema „Kinder- und Jugendreha“ inklusive einer Liste der Rehakliniken erhalten Sie unter <link http: www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de>www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de
Quelle: <link http: www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de>www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de