Kinder- & Jugendärzte im Netz

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„Kinder sind uns willkommen – alle!“ Kinderrechte durchsetzen – auch für Flüchtlinge

„Minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland medizinisch und psychosozial unzureichend versorgt. Ihr Recht auf ein gesundes Aufwachsen und damit auch die Chancen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, werden systematisch zunichte gemacht. Dies ist für uns Kinder- und Jugendärzte ein unhaltbarer Zustand.“ Dies sagte heute in Köln der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann.

„Minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland medizinisch und psychosozial unzureichend versorgt. Ihr Recht auf ein gesundes Aufwachsen und damit auch die Chancen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, werden systematisch zunichte gemacht. Dies ist für uns Kinder- und Jugendärzte ein unhaltbarer Zustand.“ Dies sagte heute in Köln der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann.

Kinderrechte sind nicht teilbar!
„Kinderrechte sind nicht teilbar! Unsere Selbstverpflichtung als Kinder- und Jugendärzte besteht darin, dass wir alle Kinder und Jugendlichen medizinisch bestmöglich versorgen. Dies fordert auch die UN-Kinderrechtekonvention von uns, die in Deutschland geltendes Recht ist. Die sozialen Systeme zwingen uns aber dazu, junge Flüchtlinge zu diskriminieren. So werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kosten nur für die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzuständen erstattet,“ so Hartmann weiter , „dies führt dazu, dass sich gesundheitliche Fehlentwicklungen verfestigen und zu chronischen Krankheiten werden. Diese verursachen großes Leid und zudem auch auf lange Sicht hohe Kosten.“
Der BVKJ fordert daher, dass minderjährige Flüchtlinge das gleiche Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung erhalten wie alle anderen Kinder in diesem Land. Das heißt:

Zugang zu allen Gesundheitsleistungen entsprechend dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen!

Ebenfalls fordert der BVKJ:
Die „Überstellungen“ von Kindern in Erstaufnahmeländer müssen aufhören!
Minderjährigen Flüchtlingen droht weiterhin die „Überstellung“ in Erstaufnahmeländer, wo ihnen Obdachlosigkeit und Hunger drohen. Dort existiert für sie kaum medizinische Versorgung.

Keine Trennung minderjähriger Kinder von ihren Eltern!
Immer wieder werden Flüchtlingsfamilien durch die Behörden getrennt, z.B. im Rahmen geplanter Abschiebungen.

Zugang zur Jugendhilfe für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und bedürftigen jungen Erwachsenen. Keine Lager für Jugendliche!
In mehreren Bundesländern, insbesondere in Bayern, werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) im Alter von 16-18 Jahren in Sammellagern für Erwachsene statt in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht, oft über viele Monate.

Kein „Zwangsröntgen“ mehr!
Die „Altersfestsetzung“ von UMF durch radiologische Verfahren ist – trotz entgegen lautender Beschlüsse mehrerer Ärztetage – immer noch eine häufige Praxis.

*Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland geltendes Recht.
Sie schützt alle Menschen unter 18 Jahren, woher auch immer sie stammen (Art. 2). Sie verpflichtet alle Behörden, bei ihren Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen (Art. 3). Sie gewährt allen Kindern und Jugendlichen das Recht auf bestmögliche Gesundheit (Art. 24) und Bildung (Art. 26).