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Kinder- und Jugendärzte bitten Krankenkassen, 6 Karenztage für Eltern kranker Kinder zuzulassen

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Eine Erhöhung der Karenztage hilft, Corona-Epidemie einzudämmen und erhält unser Medizinsystem arbeitsfähig!"

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ hat sich mit der Bitte an die Kassen gewendet, vorübergehend die Zahl der Karenztage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen, die Kinder mit Infekten der oberen Atemwege zu Hause betreuen.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach sagte dazu heute in Köln: "Derzeit rennen uns die Eltern die Türen ein wg. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, weil sie zu Hause kranke Kinder betreuen müssen. Unter diesen Eltern sind viele, die selbst klinisch gesund oder nur leicht erkrankt sind und dann in unseren Räumen andere Menschen anstecken können, eventuell auch mit SARS-CoV-2, dem so genannten Corona-Virus. Wir schließen uns daher der KBV an, die heute ebenfalls dazu aufgerufen hat, die Karenztage vorübergehend auf sechs Tage zu erhöhen. Sechs Karenztage würden dazu führen, dass die Eltern in Ruhe zu Hause ihre Kinder betreuen könnten und dass sie nicht in unseren Praxen andere Menschen infizieren und damit auch die Epidemie weiterverbreiten. Uns geht es auch darum, dass unsere Praxen arbeitsfähig bleiben. Sechs Karenztage würde für uns deutlich weniger Bürokratie und ein mehr an Zeit für die Betreuung unserer Patienten bedeuten, gerade jetzt in der Infektzeit. Sechs Karenztage würden auch mehr Sicherheit für uns und unsere Mitarbeiterinnen bedeuteten. Unsere Mitarbeiterinnen und wir selbst sind gut gewappnet für den Kampf gegen Corona, aber wenn die Epidemie neue Höchststände erreicht und gleichzeitig vermehrt Praxen wegen Erkrankungen der Praxisteams schließen müssen, wird die Lage ernst."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.