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Kinder- und Jugendärzte empfehlen HPV-Impfung bei Jungen

Nach dem Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) auch für Jungen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren zu empfehlen, raten Pädiater dazu, diese Empfehlung auch in den Praxen umzusetzen.

„Die Impfung gegen HPV schützt nicht nur gegen Gebärmutterhalskrebs, sondern auch gegen eine ganze Reihe von anderen Tumoren. Und von diesen Erkrankungen sind nicht nur Frauen betroffen. Etwa 1.000 Männer erkranken jedes Jahr an HPV-assoziierten Krebserkrankungen, z.B. am Penis und After oder auch im Mund-Rachen-Raum. Viele Eltern wissen das nicht – daher wollen wir in der Praxen verstärkt aufklären“, erläutert Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Eher bekannt ist, dass Männer die wichtigsten Überträger der gefährlichen Viren sind. Die HP-Viren können beim Geschlechtsverkehr übertragen werden. Eine frühzeitige Impfung kann diese Infektionskette unterbrechen und schützt somit beide - den Impfling und den Sexualpartner. „Die Ergebnisse aus anderen Ländern zeigen, dass die frühzeitige Impfung von Mädchen und Jungs zu einer deutlichen Reduktion der mit diesen Viren verbundenen Krebsarten und Erkrankungen führt. Leider sind wir in Deutschland noch sehr weit davon entfernt, die notwendigen Impfquoten von etwa 85% zu erreichen, um Ergebnisse zu erzielen, wie sie z.B. in Australien beobachtet werden. Dort wird die Impfung seit 2007 flächendeckend und kostenfrei auch in Schulen angeboten. Bei Impfquoten von inzwischen weit über 70% für beide Geschlechter (2016: 78,6% Mädchen und 72,9% Jungen im Alter von 15 Jahre) zeigen sich die positiven Auswirkungen dieses Impfschutzes bereits deutlich. Die Infektionsrate mit HP-Viren ist innerhalb von 10 Jahren von 22,7% auf 1,1% gesunken – und damit auch das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs und anderen Tumoren zu erkranken, für die diese Viren verantwortlich sind. Unser Ziel muss es sein, diese Impfquoten auch in Deutschland zu erzielen“, appelliert Fischbach, der als niedergelassener Kinder- und Jugendarzt in Solingen praktiziert.

Mit der Veröffentlichung des Epidemiologischen Bulletins 26 (Erscheinungsdatum: 28.06.2018) ist die Empfehlung der HPV-Impfung für Jungen offiziell. Nun prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Verlauf von drei Monaten die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie. Und nur nach der Übernahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA ist die HPV-Impfung für Jungen eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – das heißt voraussichtlich bis Ende September 2018.

Impfquoten noch zu niedrig

In Deutschland ist die Impfung gegen HPV seit 2006 für Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren empfohlen. Leider liegen die Impfquoten mit etwa 40% deutlich unter der Schwelle, bei der ein Gemeinschaftsschutz erzielt werden kann. Die Kinder- und Jugendärzte sehen sich daher in der Pflicht. „Wir Kinder- und Jugendärzte sind die Präventionsmediziner in Deutschland. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nehmen einen großen Teil unserer Arbeitszeit in Anspruch. Gemeinsam mit Gynäkologen und Hausärzten sollten wir jetzt alle Eltern und Jugendliche darüber aufklären, wie wichtig eine frühzeitige Impfung gegen HPV ist. Die ersten Krankenkassen haben bereits angekündigt, die Impfung gegen HPV auch für Jungen zu erstatten. Ich bin sicher, dass in Kürze viele Kassen diesem Beispiel folgen“, so Fischbach weiter. Er rät dazu, sich bei der eigenen Krankenkasse bezgl. der Kostenübernahme zu erkundigen. Der BVKJ hat eine Liste der Krankenkassen zusammengestellt, die die HPV-Impfung ab sofort erstatten. Diese ist auf der Patientenseite www.kinderaerzte-im-netz.de abrufbar.

<link file:4987 download file>Liste der Krankenkassen, die die HPV-Impfung für Jungen übernehmen.
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.