Die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfekostenträger wollen die Abrechnungsempfehlungen für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verlängern. Aus Sicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte bleibt die Abrechnungsempfehlung aber weit unter den tatsächlichen Kosten der Praxen.
BVKJ-Präsident Fischbach kritisierte heute in Berlin insbesondere die Haltung der PKV in den Verhandlungen: „Die Kompromisslösung – 1,0-facher Satz in Höhe von 6,41, Euro je Arzt-Patienten-Kontakt - ist eine Provokation, denn sie bedeutet, dass wir jetzt weniger als die Hälfte des bisherigen Hygienezuschlags bekommen. Wir können aber nicht unsere Hygienemaßnahmen halbieren, sondern müssen mit der gleichen umfassenden Sorgfalt wie bisher unsere Patienten, aber auch Mitarbeiterinnen und uns
selbst vor der Ansteckung mit Covid-19 schützen. Mit anderen Worten: wir bieten unverändert die gleichen Leistungen, bleiben aber bei jedem Kontakt mit einem Privatpatienten auf einem Teil der Hygienekosten sitzen. Dies können wir nicht hinnehmen. Wir fordern die PKV auf, sich wie die Gesetzlichen Krankenversicherungen an der Finanzierung des Gesundheitswesens in schwierigen Zweiten zu beteiligen. Es geht nicht an, dass die Gesetzlichen Kassen, Politik und Ärzteschaft alles geben, um die Pandemie einzudämmen, und dass die Privaten Krankenversicherungen sich einen schlanken Fuß machen und nichts zur Stabilisierung beitragen. Wir fordern die Privaten Krankenversicherungen auf, Verantwortung zu übernehmen wie alle anderen Beteiligten des Gesundheitssystems auch. Wir erwarten, dass die Privaten Krankenversicherungen ihre Gesamtausgaben an die aktuelle Situation anpassen und den bisherigen Abrechnungssatz unangetastet lässt, solange die Pandemie nicht überwunden ist.“
__________________
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.