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Kinder- und Jugendärzte fürchten Infektionsrisiko im ärztlichen Notdienst

Da für die kommenden Tage nicht überall in Bayern sichergestellt ist, dass in den Bereitschaftsdiensten ausreichend Schutzkleidung zur Verfügung steht, rät der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) seinen Mitgliedern, Bereitschafts- und Notfalldienste nur anzubieten, wenn für die Ärzte ausreichend Schutzkleidung vorhanden ist.

„Die Übertragung von Covid-19 erfolgt durch Tröpfcheninfektion, d.h. kleine virusbelastete Tröpfchen (Aerosole), die beim Sprechen, beim Husten oder Niesen austreten und von Kontaktpersonen aufgenommen werden können. Oberflächen können ebenso damit verunreinigt werden. Wir müssen verhindern, dass sich Ärzte im Notdienst infizieren und diese Infektionen in ihre Praxen tragen“, warnt Dr. Martin Lang, Vorsitzender des BVKJ in Bayern. Eltern mit Kindern rät er daher, zunächst telefonischen Kontakt zum Bereitschaftsdienst aufzunehmen und abzuklären, ob ein persönlicher Kontakt im Notdienst tatsächlich nötig ist.

Abklärung von Symptomen per Videosprechstunde

Viele Praxen haben sich den gegebenen Umständen bereits angepasst und stellen digitale Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. So können Eltern sich die PraxisApp des BVKJ „Mein Kinder- und Jugendarzt“ aus dem AppStore oder von GooglePlay herunterladen und sich mit ihren Kindern bei ihrem Kinder- und Jugendarzt registrieren. In der App ist auch eine Videosprechstunde verfügbar, die eine kontaktlose Behandlung ermöglicht. „In Anbetracht der Knappheit von Schutzkleidung ist es oft zielführender, wenn Kinder und Jugendliche bei ihrem gewohnten Kinder- und Jugendarzt behandelt werden – das ist nun auch möglich, ohne die Praxis aufzusuchen. Wir kennen unsere Patienten und können Erkrankungssymptome besser einordnen. Damit werden Notdienste entlastet und Infektionsrisiken minimiert – für Patienten und Ärzte“, so Dr. Lang.

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Dies ist eine Pressemeldung des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Bayern (BVKJ Bayern). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.