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Kinder- und Jugendärzte geben Gesundheitstipps für Kinder bei großer Hitze

Neben älteren Menschen leiden auch Kinder besonders unter großer Hitze. „In den letzten Tagen haben wir in unseren Praxen viele Kinder behandelt, die hitzebedingt Schwächeanfälle erlitten haben", so Dr. Josef Kahl, Pressesprecher des BVKJ.

„Um vorzubeugen empfehlen wir Kinder- und Jugendärzte Eltern, bei ihren Kindern auf folgende Verhaltensregeln bei Temperaturen von über 25° Celsius zu achten:

  1. Anstrengende körperliche Aktivitäten draußen nur morgens vor 11 und nachmittags ab 16.30 Uhr
  2. Säuglinge und Kleinkinder unter drei Jahren nie in die direkte Sonne: Nur im Schatten aufhalten. Auch dort gilt: Kopfbedeckung ist Pflicht! Auch im Planschbecken!
  3. Die Trinkmenge muss bei Temperaturen von 30° und höher verdoppelt bis verdreifacht werden. Geeignete Getränke sind Wasser, ungesüßter Früchtetee, Apfelschorle
  4. Nur leichte fettarme Kost, keine schweren Mahlzeiten. Geeignet sind Salate, fettarme Joghurts, Quarkspeise. Viele Kinder haben bei Hitze keinen Appetit. Zwingen Sie sie nicht zum Essen.
  5. Eis in Maßen ist erlaubt, Wassereis oder gefrorene Natursäfte sind besser als stark zuckerhaltige Milcheissorten
  6. Konsequenter Sonnenschutz durch entsprechende UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor von über 20, auch bei bedecktem Himmel. Darauf achten, dass insbesondere die "Sonnenterrassen" gründlich eingecremt werden: Nase, Ohren, Füße, Schultern
  7. Bei Gewitter kein Aufenthalt im Freien und ebenfalls nicht im Wasser
  8. Babys nie im Auto lassen!!!!
  9. Bei Sonnenbrand: Kind sofort aus der Sonne herausnehmen. Kühle Umschläge, lauwarme Duschen und entzündungshemmende Gels lindern die Beschwerden. Bei schwerem Sonnenbrand mit starker Spannung der Haut, Blasenbildung oder Fieber sollten Eltern das Kind dem Kinder- und Jugendarzt vorstellen.

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.