“Der BVKJ begrüßt, dass sich Bundestag und Bundesrat vehement für das Recht aller Mädchen auf körperliche Unversehrtheit einsetzen. Der entsprechende Beschluss des Bundesrates macht aber auch deutlich, dass der Gesetzgeber Jungen und Mädchen unterschiedlich behandelt.” Mit diesen Worten kommentierte heute in Köln Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Beschluss des Bundesrates, die Genitalbeschneidung von Mädchen künftig in einem gesonderten Gesetz zu verbieten.
“Das Gesetz schützt Mädchen vor sämtlichen Veränderungen an den Genitalien, z. B. auch schon vor einer nur teilweisen Entfernung der Klitorisvorhaut. Diese Vorhaut ist das Gegenstück zur Vorhaut der Jungen - deren Beschneidung ist kürzlich ausdrücklich legalisiert worden. Mit dieser unterschiedlichen Gesetzgebung (auffällig dabei: bei Mädchen wird der Eingriff Verstümmelung genannt, bei Jungen Beschneidung) verstößt der Gesetzgeber gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Aus medizinischer Sicht ist sowohl die Beschneidung der Klitorisvorhaut als auch die Beschneidung der Vorhaut von Jungen ein schwerwiegender Eingriff, der allenfalls bei medizinischer Indikation gebilligt werden kann, nicht aber aus anderen Gründen.
Jungen haben wie Mädchen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und dieses Recht muss der Gesetzgeber schützen und auch Jungen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit garantieren.”
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