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Kinder- und Jugendärzte: „Impfen in Praxen so schnell wie möglich! Bürokratie nur so viel wie unbedingt nötig!"

Die Bund-Länder-Vereinbarung sieht eine stärkere Beteiligung niedergelassener Ärzte bei Corona-Impfungen vor. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) betonte heute in Köln, dass ein Großteil der circa 7000 niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte auf Abruf zum Impfen bereitstehen. Um neben der Versorgung der Patienten auch die Impfungen und eventuell Tests vornehmen zu können, müsse aber jegliche vermeidbare Bürokratie wegfallen.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Wir wollen impfen, aber wir wollen unsere Zeit nicht mit dem Ausstellen ärztlicher Atteste zur Impfpriorisierung zubringen. Wenn die Politik weiterhin auf der durchaus sinnvollen Priorisierung besteht, muss sie Wege finden, dieses Procedere aus den Praxen herauszuhalten. Wir halten ein flächendeckendes Einladungssystem für sinnvoll, bei dem die Krankenkassen die Vorrangprüfung übernimmt und die Patienten anschreibt. Die Kassen haben die Expertise und die Patientendaten dafür. Wir wünschen uns ein Einladungssystem wie es bei der Mammographie schon seit Jahren gut funktioniert. Die Patienten bekommen ein Datum mitgeteilt, an dem sie ihre Impfung erhalten. Dem Schreiben liegt eine detaillierte Beschreibung des jeweiligen Impfstoffs, der Wirkweise etc. bei, so dass die Patienten gut informiert zur Impfung in die Praxis kommen. Dort wird dann zügig geimpft und die Impfung, wie auch bei anderen Impfungen üblich, dokumentiert.

Auf diese Weise wird es Deutschland gelingen, in kurzer Zeit den Impfschutz für die Bevölkerung aufzubauen. Allerdings erwarten wir auch eine angemessene Honorierung der Zusatzbelastung durch die Impfkampagne und eine reibungslose Verteilung der Impfstoffe und des Verbrauchsmaterials.“
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.