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Kinder- und Jugendärzte in Bayern vor erstem eigenen Versorgungsvertrag

Am 1.4.2009 soll nun der pädiatriezentrierte Vertrag (PzV) in Kraft treten, der zwischen dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der AOK Bayern am 31.3. abgeschlossen werden soll. Er beinhaltet viele medizinische Angebote für Kinder und Jugendliche, die bisher nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dazu zählen neue Präventionsangebote genauso wie Untersuchungen, die die Vorschul- und Schultauglichkeit von Kindern überprüfen sollen ...

Nach wochenlangen Verhandlungen stehen die Kinder- und Jugendärzte in Bayern vor dem ersten Versorgungsvertrag, der am Dienstag zwischen dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der AOK Bayern abgeschlossen werden soll und dann ab dem 1.4.09 in Kraft tritt. Dieser so genannte pädiatriezentrierte Vertrag (PzV) beinhaltet auch viele medizinische Angebote für Kinder und Jugendliche, die bisher nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dazu zählen neue Präventionsangebote genauso wie Untersuchungen, die die Vorschul- und Schultauglichkeit von Kindern überprüfen sollen. „Mit diesem Vertrag können wir noch gezielter auf die zunehmenden Gesundheitsprobleme von Kindern und Jugendlichen eingehen – zu nennen wären hier Übergewicht (Adipositas), Entwicklungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite (ADHS) und auch die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen. All diese gesellschaftlichen Entwicklungen stellen für uns pädiatrisch qualifizierte Ärzte eine große Herausforderung dar. Daher ist es ein wichtiges Anliegen unseres Berufsverbandes, Kindern und Jugendlichen auch entsprechend kompetente Gesundheitsangebote machen zu können, um gemeinsam mit den Eltern Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können“, erläutert Dr. med Heinz Reiniger, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Bayern, den Vertragsentwurf, den der BVKJ in Bayern ausgearbeitet hat. Vorausgegangen war diesem Vertrag eine monatelange Auseinandersetzung mit den Hausärzten und Krankenkassen in Bayern und Baden-Württemberg, die die Kinder- und Jugendärzte in die bestehenden Hausarztverträge (HzV) drängen wollen. „Diese Verträge der Allgemeinärzte enthalten keine kinder- und jugendmedizinischen Inhalte. Wir wollen die bestmögliche Versorgung für die Altersgruppe von 0 bis 18 Jahre, und genau deshalb haben wir für einen qualifizierten Vertrag gekämpft, der die gesundheitlichen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen detailliert abbildet. Jetzt ist es an den Krankenkassen zu entscheiden, ob ihnen die Behandlung eines Kindes durch einen qualifizierten Kinder- und Jugendarzt genauso viel wert ist wie die Behandlung der Kinder durch Allgemein- oder praktische Ärzte, die keine 5-jährige pädiatrische Weiterbildung vorweisen können. Die abschließende Verhandlung mit der AOK Bayern am Dienstag, den 31.3.09 wird darauf eine Antwort geben“, so Reiniger weiter.

Weichenstellung für die Zukunft der Pädiatrie in DeutschlandFür den BVKJ hat dieser erste pädiatriezentrierte Vertrag in Deutschland eine wichtige Signalfunktion für die Zukunft der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. „Mit diesem Vertrag wird auch ein Zeichen gesetzt dafür, dass die gesundheitliche Entwicklung von zukünftigen Generationen von entsprechend qualifizierten Ärzten begleitet werden muss. Die dramatischen gesellschaftlichen Veränderungen stellen uns Kinder- und Jugendärzte schon jetzt vor große Herausforderungen. Deshalb hat unser Verband unter Einbindung der entsprechenden Fachorganisationen und Experten neue Gesundheitsangebote speziell für Kinder- und Jugendliche entwickelt, und wir arbeiten auch daran, neue Netzwerke zu bilden, die gerade auch Kinder aus sozialen Brennpunkten auffangen und fördern können“, erklärt Dr. Wolfram Hartmann, Präsident der BVKJ.

Deshalb fordert der Ärzteverband auch Krankenkassen in anderen Bundesländern auf, dem bayerischen Beispiel zu folgen. „Mit qualifizierten Gesundheitsangeboten, die sich spezifisch an die verschiedenen Altersgruppen der Heranwachsenden richten und möglichst regelmäßig stattfinden, können wir die gesundheitliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen besser beobachten und Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen. Nur Ärzte, die eine jahrelange Erfahrung bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen haben und über die entsprechende pädiatrische Ausbildung verfügen, können diesen immer größer werdenden Anforderungen auch gerecht werden. Deshalb ist es eines unserer wichtigsten Anliegen, dass die Versorgung der Altersgruppe von 0 bis18 Jahre beim Kinder- und Jugendarzt oder beim Allgemeinarzt mit entsprechender pädiatrischer Zusatzqualifikation zur Regel wird – überall in Deutschland. Diese Regelversorgung sollte auch vertraglich festgeschrieben werden, um häufige Arztwechsel zu vermeiden. Hier sollte auch die Politik klare Vorgaben machen“, fordert Hartmann. Besonders kritisch sieht Hartmann die bisherigen Hausarztverträge, deren Inhalte sich fast ausschließlich an Erwachsene richten. „Diese Verträge werden den Bedürfnissen unserer kleinen Patienten nicht gerecht. Wir werden uns daher nicht an solchen „Hausarzt-Vertragsmodellen“ beteiligen, und zwar unabhängig von der Honorierung. Es kann ja nicht im Sinne der Krankenkassen und ihrer Versicherten sein, mehr Geld auszugeben und dafür aber keine besseren Leistungsangebote für die Patienten von 0 bis 18 Jahre zu erhalten“, kritisiert Hartmann und plädiert deshalb bundesweit für eigenständige pädiatrische Verträge.