Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: "Tatsächlich versorgen die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in der Regel ihre Patienten in der Praxis. Und dafür gibt es gute Gründe:
- In der Praxis können wir eine viel gründlichere Diagnostik machen. Wir haben dort zum Beispiel Untersuchungsmöglichkeiten durch Ultraschall, EKG und Labors.
- Wegen fehlgeleiteter Bedarfsplanung sind wir alle völlig überlastet. Wir arbeiten viele Stunden am Tag, um alle unsere Patienten bestmöglich zu versorgen. Schwerkranke bekommen in den Praxen zeitnah einen Termin. Würden wir unsere Patienten zu Hause besuchen, könnten wir nur einen Bruchteil aller kranken Kinder und Jugendlichen versorgen.
- Die meisten kranken Kinder sind transportfähig. Der Besuch in der Praxis ist zumutbar. Infektiöse Kinder werden gesondert eingelassen und in gesonderte Untersuchungszimmer gesetzt, so dass sie andere nicht anstecken.
Die Umfrage, die Report Mainz unter 700 Kinder- und Jugendärzten durchgeführt hat, von denen nur 130 geantwortet haben (!!!), erbrachte, dass viele Pädiater die Erfahrung gemacht haben, dass Hausbesuche häufig verlangt werden, um sich Wartezeiten zu ersparen. Dies ist keine "Unterstellung", wie die Reporter behaupten, sondern erlebte Wirklichkeit. Eine Minderheit von Eltern verlangen tatsächlich Hausbesuche, um sich Wartezeiten in der Praxis zu ersparen, weil sie gerade keinen Babysitter für die Geschwisterkinder haben, weil sie tagsüber nicht am Arbeitsplatz fehlen wollen o. ä.. Solche Gründe rechtfertigen aber keinen Hausbesuch, der Gesetzgeber verbietet sogar solche "Gefälligkeitshausbesuche", da sie unwirtschaftlich und nicht notwendig sind. Hausbesuche sind laut Gesetzgeber lediglich gestattet, wenn es eine medizinisch notwendige Indikation gibt. Und diese Indikation stellt der Arzt und nicht die Eltern.
Report Mainz berichtet außerdem, dass ein Drittel der befragten Kinderärzte angaben, dass Hausbesuche zu schlecht bezahlt seien. Tatsächlich bekommen wir pro Hausbesuch circa 15 Euro - etwa ein Zehntel dessen, was der Schlüsseldienst bekommt für einen Hausbesuch. Statt darüber zu klagen, versorgen wir die uns anvertrauten Kinder und Jugendliche: in der Regel in der Praxis, in Ausnahmefällen, wenn es notwendig ist - zum Beispiel bei beatmeten Kindern - auch zu Hause."
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