BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Ein großes Hindernis auf dem Weg zu besseren Impfraten ist der uneinheitliche Umgang der gesetzlichen Krankenkassen mit der Erstattung der Grippeimpfung. Durch Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern werden Ärzte gezwungen, nur bestimmte Impfstoffe zu verwenden. Nutzen sie andere Impfstoffe, die sie im Rahmen ihrer Therapiefreiheit für angebrachter halten, droht ihnen ein Regress. Diese Vorauswahl an Impfstoffen führt zum Beispiel im Bereich Nordrhein zu der absurden Situation, dass von den zwei einsetzbaren Impfstoffen einer nicht für Kinder unter fünf Jahren zugelassen ist und der andere mit einer festen Kanüle versehen ist, die für kleine Kinder nicht geeignet ist. Kinder- und Jugendärzte können also Kleinkinder nicht mit den von den Kassen vorgesehenen Impfstoffen impfen. Noch unübersichtlicher wird die Situation dadurch, dass einige wenige Kassen die Grippeimpfung für alle Versicherten und einige Kassen nur bis zum 18. Lebensjahr bei Patienten ohne erhöhte gesundheitliche Gefährdung erstatten. In diesen Fällen darf dann der Arzt den Impfstoff nicht aus seinem Vorrat nutzen, sondern muss für jeden Patienten ein eigenes Rezept ausstellen. Dieser unnötige Bürokratismus ist ein Riesenhindernis auf dem Weg zu besseren Impfraten und gehört abgeschafft. Ärzte müssen im Rahmen der Therapiefreiheit die Impfstoffe, bei denen es durchaus Unterschiede gibt, selbst auswählen könnten. Dazu müssen aber endlich die Rabattverträge abgeschafft werden, die teilweise noch über 2020 hinaus laufen. Diese Rabattverträge haben auch noch einen anderen Nachteil: Wie schon in den vergangenen Jahren, so kommt es durch die Rabattverträge auch aktuell wieder zu Lieferengpässen. Wir können dann unsere Patienten, viele von ihnen behinderte Kinder, die auf den Grippeschutz dringend angewiesen sind, nicht impfen und setzen sie dem Risiko aus, schwer krank zu werden. Wir fordern daher die gesetzlichen Kassen auf, die Rabattverträge zu beenden und der Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit zu folgen, welches Rabattverträge für unzulässig hält."
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