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Kinder- und Jugendärzte kritisieren TSVG - BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Chance verpasst, Pädiatrie zu stärken!"

Zu den vom Kabinett am 26.09.2018 beschlossenen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Dr. Thomas Fischbach:

„Wir begrüßen den Wegfall der fünf offenen Sprechstunden für die Kinder- und Jugendärzte sowie die Allgemeinärzte. Die offenen Sprechstunden wären eine Benachteiligung für chronisch kranke Patienten gewesen und mit großem Terminchaos und steigenden Infektionsrisiken verbunden gewesen. Gut, dass diese praxisferne Idee vom Tisch ist.

Unverständlich ist aber, dass der Gesetzesentwurf an einer Regelung festhält, die zu dramatischen Fehlanreizen führen würde:

Die generelle Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für die Kinder- und Jugendärzte ist ein Fehler. Wir haben ernsthaften Grund zu der Sorge, dass dadurch ungesteuert klinikbetriebene MVZ und Großpraxen in Ballungsgebieten eröffnet werden und deren Finanzierung zulasten der bereits bestehenden Vertragsarztpraxen erfolgt. Man sollte außerdem die Patienten fragen, ob sie eine dauernd wechselnde Ärzteschaft in den MVZ anstelle von dauerhaften Arzt-Patienten-Bindungen wirklich wünschen.

Dadurch werden die niedergelassenen Pädiater enorm geschwächt, dies wiederum schadet der medizinischen Betreuung ihrer Patienten!

Wir fordern daher:

  • Von einer generellen Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für die Kinder- und Jugendärzte muss abgesehen werden.
  • Neu entstehende Sitze müssen ausschließlich durch zusätzliche Mittel von den Krankenkassen finanziert werden!
  • Es muss zeitnah eine Offensive zur Ausbildung von mehr Medizinstudenten geben.
  • Ob ambulante Weiterbildungsförderung auch aus dem Strukturfond bezahlt werden kann, muss eindeutig im TSVG klargestellt werden.
  • Es findet im TSVG keine Stärkung der Pädiatrie durch bessere verbindliche Repräsentanz in der medizinischen Selbstverwaltung statt. Diese fordern wir weiterhin.
  • Durch die von uns kritisierten Regelungen im TSVG wird erheblich mehr Bürokratie in die Praxen getragen und die freiberufliche Ausübung unserer ärztlichen Tätigkeit behindert. Dadurch wird nicht der Anreiz erhöht, in der ambulanten Versorgung ärztlich tätig zu werden.
  • Die im Koalitionsvertrag angekündigte und seit Jahren dringend notwendige Besserstellung der sprechenden Medizin muss endlich durch ein tragfähiges Konzept umgesetzt werden.
  • Zudem brauchen wir für die aufwändige hausärztliche Koordination, die Kinder- und Jugendärzte übernehmen, und für die Behandlung von chronisch kranken Patienten ebenfalls mehr Mittel.

Fazit: Die Kinder- und Jugendmedizin stärkt der Entwurf bisher überhaupt nicht. Daher muss nun dringend nachgebessert werden. Unsere Pläne dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch!

Wir brauchen angesichts übervoller kinder- und jugendärztlicher Praxen bei fehlendem ärztlichen Nachwuchs jetzt Maßnahmen zur Stärkung der Pädiatrie, keine zusätzlichen Erschwernisse!

Hier stehen wir für gemeinsame Lösungen weiter bereit!

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Dr. Thomas Fischbach
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.