Die Techniker Krankenkasse hat sich nun mit dem Hausärzteverband auf Eckpunktepapier zur hausärztlichen Versorgung geeinigt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert alle Kassen und auch die beauftragten Schlichter auf, bei der Vereinbarung von Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung gesonderte Verträge mit den für die speziellen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen besonders weitergebildeten Kinder- und Jugendärzten vorzusehen. „Die für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen besonders ausgebildeten und qualifizierten Kinder- und Jugendärzte sind die Hausärzte der Altersgruppe von 0 bis 18 Jahren. Vom Säugling bis zum Jugendlichen haben wir es in den jeweiligen Altersstufen mit völlig unterschiedlichen gesundheitlichen und psychosozialen Problemen zu tun. Kinder- und Jugendärzte sind in ihrer speziellen mindestens fünfjährigen Weiterbildung für diese Aufgaben ausgebildet und trainiert. Sie garantieren eine auf höchstem wissenschaftlichen und technischen Stand stehende pädiatrische Versorgung. Soll diese erhalten bleiben, muss es im System der politisch gewollten hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b spezielle Verträge für Kinder- und Jugendliche geben“, fordert Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). „Besondere Probleme wie die frühkindlichen Entwicklungsstörungen, die sich früh abzeichnenden Fehlernährungen mit der Folge von Übergewicht und Adipositas, das große Problem der Aufmerksamkeitsdefizite (ADHS) sowie die zunehmenden Sozialisationsstörungen von Jugendlichen setzen gerade in der heutigen Zeit die erfahrene Betreuung des Kinder- und Jugendarztes voraus.“
Es bietet sich für die besondere Betreuung von Kindern und Jugendlichen im dualen System von hausärztlich-allgemeinmedizinischer und hausärztlich-kinder- und jugendmedizinischer Versorgung eine Lösung an, die auch dem politisch gewollten Wettbewerbsgedanken zwischen den hausärztlichen Fachgruppen Rechnung trägt: neben der altersoffenen allgemeinmedizinisch-hausarztzentrierten Versorgung gibt es eine eigene pädiatriezentrierte Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, die ausschließlich von Kinder- und Jugendärzten betrieben wird. Beispielsweise schlossen Kinder- und Jugendärzte bereits 2009 eigene Versorgungsverträge mit der AOK und LKK sowie der Vertragsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern ab.
„Mit pädiatriezentrierten Verträgen sind längst nötige und neue Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche möglich. Dazu gehören unter anderem Screening-Untersuchungen bei Neugeborenen, um schwere Erkrankungen an den Augen, Ohren oder Nieren rechtzeitig zu erkennen. Auch die Gesundheitsvorsorge im Schulalter erhält einen höheren Stellenwert. Kinder und Jugendliche können medizinisch besser versorgt werden, insbesondere dann, wenn sie chronisch krank oder von Behinderung bedroht sind. Diese Bedingungen möchten wir für Kinder und Jugendliche bundesweit erreichen“, betont Dr. med. Thomas Fischbach, Landesverbandsvorsitzender der nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte, das Ziel des Verbandes.