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Kinder- und Jugendärzte: Neues NRW-Kita-Gesetz reicht nicht aus, um Chancengleichheit zu garantieren

Die NRW Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Nach Ansicht des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte reicht der Gesetzesentwurf nicht aus, um die qualitative Verbesserung frühkindlicher Bildung voranzutreiben.

"Das neue KiBiz ist kein Meilenstein, sondern nur ein kleiner Schritt; hier muss also dringend nachgebessert werden." Mit diesen Worten kommentierte heute BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach den Gesetzentwurf. "Kitas müssen heute vielfach ausgleichen, was an Entwicklungsförderung im Elternhaus nicht geleistet werden kann, etwa Vorlesen, Basteln, gemeinsame Mahlzeiten einnehmen, draußen spielen. Gute Kitas können kompensatorische Erziehungsarbeit leisten und dafür sorgen, dass auch Kinder aus sozial benachteiligten Familien von klein auf bestmögliche Chancen und individuelle Förderung bekommen. Jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro für Kitas, das ist viel Geld, wird aber dennoch nicht reichen, um die Qualität der chronisch unterfinanzierten NRW-Kitas nachhaltig zu verbessern. Nach einer Studie des Deutschen Kitaleitungskongresses (DKLK) fehlt in 95 Prozent aller NRW-Kindergärten Personal, das sind fünf Prozentpunkte mehr als der Bundesschnitt. Aus kinder- und jugendärztlicher Sicht müssen daher weitaus mehr Mittel bereitgestellt werden als das neue Gesetz es vorsieht, vor allem für mehr qualifiziertes pädagogisches Personal pro Gruppe und für kleinere Gruppen. Letzteres halten wir nicht nur für wichtig in puncto Betreuungs- und Förderqualität. Kinder, die in großen Gruppen betreut werden, "fangen" sich auch viel häufiger Infekte ein und werden krank."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.