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Kinder- und Jugendärzte: Notdienstreform der KV-Nordrhein darf Leib und Leben von kranken Kindern nicht gefährden

Die nordrheinischen Kinder- und Jugendärzte sind nicht bereit, die Sparpläne der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ohne Umsetzung entschärfender Maßnahmen mitzutragen. Sie wehren sich gegen die geplante Ausdünnung des Notdienstes nordrheinweit auf gerade noch 15 Pädiatrische Notdienstpraxen.

"Wenn ein Kind abends, nachts oder am Wochenende plötzlich krank wird, braucht es fachärztliche Hilfe. Und zwar schnell und in erreichbarer Nähe. Das ist kein Luxus, sondern das ist das Recht der Kinder, das ihnen gemäß der auch von Deutschland unterzeichneten Kinderrechtekonvention der UNO zusteht," so Dr. Thomas Fischbach, Vorsitzender des nordrheinischen Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. "Die geplante Reform wird nun aber dafür sorgen, dass Eltern mit ihren kranken Kindern künftig kilometerweit fahren müssen, um einen Kinder- und Jugendarzt zu finden, der das Kind behandeln kann."
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte wehrt sich bereits seit Bekanntwerden der Notdienstreformpläne gegen die Verschlechterung der Versorgung von Kindern. "Wir haben Konzepte, wie wir die kinder- und jugendärztliche Versorgung sichern können, zum Beispiel durch die Gründung von Dependancen von geplanten Notfalldienstpraxen in übergroßen Notdienstbezirken. Dies entspricht im Übrigen auch der aktuellen Beschlusslage der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, wonach der Vorstand der KV Nordrhein bei entsprechendem Versorgungsbedarf über die vorgesehenen 15 pädiatrischen Notdienstpraxen hinaus Zweigstellen mit eingeschränkten Kernöffnungszeiten einrichten kann. Wir sind außerdem auch bereit, die Notdienstversorgung in den Kliniken mitzugestalten. Allerdings muss der ambulante Notdienst auch besser als bisher vergütet werden."

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (Nordrhein). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.

Düsseldorf, April 2015

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