Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendärzte: "Sonne tanken, aber Kinderhaut vor Herbstsonne schützen!"

Zur Zeit gleicht der Herbst einem Sommer, die Temperaturen sind ungewöhnlich hoch und die Sonne scheint vom fast wolkenlosen Himmel.

"Eltern sollten mit ihren Kindern soviel Zeit wie möglich draußen verbringen", rät Dr. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Die UV-Strahlung regt die Bildung von Vitamin D an: wichtig für den gesunden Knochenaufbau!

Im Herbst scheint die Sonne schwächer als im Hochsommer, allerdings kann die Sonneneinstrahlung stärker sein als im Frühling, weil sich die Ozonschicht im Laufe der Jahreszeiten verändert. Die Haut von Kindern, die oft im Freien spielen, ist aber nun meist ein wenig vorgebräunt. Die Gefahr eines Sonnenbrandes ist dann wesentlich geringer als im Frühling oder gar im Hochsommer.

Dennoch gilt:

  • Säuglinge und Kleinkinder unter drei Jahren auch jetzt nicht in die direkte Sonne: Nur im Schatten aufhalten.
  • Ältere Kinder können in Maßen, also nicht stundenlang, in der Sonne spielen. "Sonnenterrassen" werden dazu gründlich eingecremt: Nase, Ohren, Füße, Schultern.
  • Im Hochgebirge und an der See kann die Sonne noch viel Power entwickeln, daher dort auch im Herbst auf einen umfassenden Sonnenschutz achten: Mindestens Lichtschutzfaktor 20 und bei Babys und Kleinkindern Kopfschutz nicht vergessen.
  • Auch bei Herbstsonne gilt: an regelmäßiges Trinken denken: Geeignete Getränke sind Wasser, ungesüßter Früchtetee, Apfelschorle.
  • Bei Sonnenbrand: Kind sofort aus der Sonne herausnehmen. Kühle Umschläge, lauwarme Duschen und entzündungshemmende Gels lindern die Beschwerden. Bei schwerem Sonnenbrand mit starker Spannung der Haut, Blasenbildung oder Fieber sollten Eltern das Kind dem Kinder- und Jugendarzt vorstellen.

_________________

Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.