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Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte befürchten Verschlechterung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Der Referentenentwurf zur Neuregelung der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO) muss dringend überarbeitet werden, fordern die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und fassen ihre Kritik in einer ausführlichen Stellungnahme zusammen. Der Wegfall verbindlicher Lehr- und Prüfungsinhalte zur Kinder- und Jugendmedizin steht im Mittelpunkt dieser Kritik.

Die Stellungnahme begrüßt zunächst ausdrücklich, dass gemäß Referentenentwurf das sechswöchige ambulante Blockpraktikum und das ambulante Pflicht-Quartal im Praktischen Jahr (PJ) nunmehr im gesamten Bereich der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1a SGB V (Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, hausärztliche Innere Medizin) absolviert werden können.

„Wir vermissen aber im praxisnahen Unterricht die Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen“, betont BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Bei dem Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken, weist der aktuelle Entwurf zur ÄApprO der Allgemeinmedizin eine weitgehende Führungsrolle bei den `Strategien zur Langzeitversorgung chronisch Kranker, dem Umgang mit Multimorbidität, gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen und Familienmedizin´ zu – im Gegensatz hierzu werden die besonderen gesundheitlichen Belange von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend gewürdigt.“

Zur Erinnerung: Die Kinder- und Jugendmedizin übernimmt ambulant wie stationär die Primärversorgung von mehr als 13 Millionen Menschen:

  • 7.700 Kinder- und Jugendärzt*innen leisten als Niedergelassene den allergrößten Teil der hausärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Mehr als 90% der „U“s, der Früherkennungsuntersuchungen U2-U9, und 91% aller Impfungen werden von ihnen durchgeführt.
  • 6.400 Kolleg*innen sind in Kinderkliniken und Kinderabteilungen tätig. Neben der stationären Versorgung einschließlich stationärer Spitzenmedizin für die komplexe medizinische Versorgung leisten sie einen Großteil der ambulanten Notversorgung von Kindern und Jugendlichen.

Die tragende Rolle der Kinder- und Jugendmedizin in Vorsorge, Familienorientierung und Versorgung wird jedoch im vorgelegten Referentenentwurf nicht aufgenommen, ja sogar gefährdet, erläutert Prof. Dr. Jörg Dötsch, Präsident der DGKJ: „Ein Block-Praktikum in der Kinder- und Jugendmedizin in der Klinik – bisher war es verpflichtend - ist in diesem Entwurf nicht mehr vorgesehen, eine systematische stationäre Lehre mit Kindern und Jugendlichen würde demnach komplett entfallen. Kind-spezifische Kompetenzen werden in dieser Struktur kaum noch vermittelt werden können!“

Folgt man dem vorgelegten Entwurf der ÄApprO, werden Studierende die für die klinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen essenziellen Kompetenzen nicht mehr erlernen. Und selbst wenn eine Studentin ein PJ-Quartal in einer Kinder- und Jugendarztpraxis oder einer Kinderklinik absolviert hat, so könnte sie ihre hier erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht im abschließenden Examen einsetzen – damit wird die Wahlmöglichkeit in den PJ-Quartalen ad absurdum geführt. DGKJ und BVKJ fordern daher die Beibehaltung eines klinischen Pflicht-Blockpraktikums Kinder- und Jugendmedizin und eine systematische Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen als Patientinnen und Patienten in den abschließenden ärztlichen Prüfungen.

Weiterhin müssen niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, die sich an der Ausbildung des medizinischen Nachwuchses beteiligen, die dafür nötigen finanziellen Mittel erhalten. Für die Studierenden wünscht sich Thomas Fischbach Regelungen, die Praktika und damit verbundene Fahrten bzw. Unterbringung ermöglichen.

Nur wenn es durch eine Neustrukturierung der Blockpraktika und der Prüfungen gelingt, alle wichtigen Lehrinhalte für die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen systematisch und mit dem nötigen Verpflichtungsgrad zu vermitteln, wird die hochwertige medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland bewahrt und weiterentwickelt werden können.
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Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung der Deutschne Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.dgkj.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf eine dieser Startseiten oder auf eine Unterseite davon verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.

<link https: www.dgkj.de fileadmin user_upload stellungnahmen politische_stellungnahmen _blank external-link-new-window external link in new>Zur Stellungnahme von DGKJ und BVKJ

<link https: www.bundesgesundheitsministerium.de fileadmin dateien gesetze_und_verordnungen guv a referentenentwurf_aeappro.pdf>Zum Referentenentwurf auf den Seiten des BMG

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