Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendliche können Leben retten - BVKJ fordert Laienreanimationskurse an Schulen

„Laienreanimation fällt Kindern und Jugendlichen häufig leichter als Erwachsenen!“ Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert, Laienreanimationskurse an Schulen aktiv voranzutreiben.

Jakob Maske, Bundespressesprecher des BVKJ: „Reanimation sollte an allen Schulen gelehrt werden. Außerdem sollte es an jeder Schule und auf jedem Sportplatz „Automatische Externe Defibrillatoren“ geben, die von zu bildenden „Heart Safe Teams“, aber auch von jedem Laien zu bedienen sind. Kinder und Jugendliche sind für die Laienreanimation in besonderer Weise geeignet, da sie angstfrei an diese Ausnahmesituationen herangehen. Erwachsene fühlen sich oft überfordert, da der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon Jahrzehnte zurückliegt, und weil sie häufig fürchten, etwas Falsches zu tun. Ziel der Laienreanimationskurse an Schulen muss es sein, die Reanimationsquote auf mindestens 70% und damit auf ein mindestens durchschnittliches europäisches Niveau zu heben.“

Hintergrund: Deutschland liegt bei der Laienreanimation auf einem erschütternd schlechten Platz. Die Quote der Laienreanimation lag bei 39% und damit im europäischen Vergleich weit unterdurchschnittlich (letzte Daten von 2018). In anderen europäischen Ländern werden bis zu 80% erreicht. Die Chance, einen plötzlichen Herzstillstand zu überleben, sind daher äußerst gering. Zu wenige Menschen greifen im Notfall als Ersthelfer ein. Meist erfolgen Wiederbelebungsmaßnahmen zu spät. 90% der Menschen überleben daher nicht, davon sind ca. ein Drittel unter 65 Jahre alt.

Andere europäische Länder erreichen durch gezielte Aufklärung und Einführung von Reanimationkursen in Schulen eine Verdoppelung ihrer Laienreanimationsquote und damit eine Verdreifachung der Überlebensrate.
____________________
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.