Köln/Berlin, 10.09.2021 – Über die gesamte Dauer der Pandemie haben die pädiatrischen Verbände auf die schwierige Situation der Kinder und Jugendlichen aufmerksam gemacht und sich für deren Wohl eingesetzt. Aufgrund der aktuell wieder stark steigenden Infektionszahlen macht die Kinder- und Jugendmedizin erneut deutlich, wie ihrer Meinung nach sicherer Präsenzunterricht in Schulen und Kitas möglich sein kann.
Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung haben die Politik überzeugt: Geschlossene Bildungseinrichtungen in der 4. Welle sind kein adäquates Mittel der Pandemiebekämpfung mehr. Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 6. September 2021 zu Quarantäne in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein deutliches Zeichen dafür. Er ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Zahl der Menschen, die in Quarantäne müssen, wird auf ein Minimum reduziert. Es müssen keine ganzen Schulklassen mehr wochenlang daheimbleiben. Der Schaden wird möglichst geringgehalten.
Die Ausweitung der Impf-Auskunftspflicht von Beschäftigten auf die Bereiche Kita und Schule, die der Bundestag am 7. September 2021 beschlossen hat, halten wir ebenfalls für einen kleinen, aber wichtigen Baustein in der Pandemiebekämpfung. Pädagogisches Personal, das sich bewusst nicht impfen lassen will, sollte unserer Einschätzung nach stets eine Mund-Nasen-Bedeckung (in der Schule) tragen und regelmäßig getestet werden. Auch eine Pflichtberatung durch den betriebsärztlichen Dienst wäre für uns vorstellbar.
Bei mäßigem Infektionsgeschehen ist unserer Einschätzung nach in Kitas und Grundschulen kein Mund-Nasen-Schutz erforderlich entsprechend den Empfehlungen der S3 Leitlinie „Schulen in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie“. Die Leitlinie wird aktuell überarbeitet und an die aktuelle Lage angepasst. Sie ist nach wie vor die zentrale Richtschnur, an die sich alle Akteure dringend halten sollten. Die Basishygienemaßnahmen müssen zudem konsequent umgesetzt werden (Händewaschen, Lüften).
Als bestes Testverfahren sehen wir den Lolli-PCR-Pooltest an. Dieser sollte in jedem Bundesland Standard sein und primär anlassbezogen bei hohem Infektionsgeschehen und Ausbrüchen regelmäßig durchgeführt werden. Er ist deutlich aussagekräftiger als die Antigentests und in der Handhabung wesentlich angenehmer.
In der Bevölkerung besteht aktuell die Sorge, dass das Infektionsgeschehen deutlich zunehmen könnte. Wir wollen, dass sich so wenige Kinder wie möglich anstecken. Dies gelingt aber nur, wenn die Durchimpfung der Erwachsenen fast vollständig gelingt.
Entscheidend ist aber vor allem, dass wir das Impfziel im Auge haben: Schutz vor Hospitalisierung, schwerer Erkrankung und Tod. Dies haben wir bei geimpften Erwachsenen, die die wesentliche Zielgruppe des Schutzes sind, erreicht. Kinder erkranken nur extrem selten schwer. Impfungen bei Kindern und Jugendlichen sind unserer Einschätzung nach nicht entscheidend zur Verhinderung von Infektionen bei nicht geimpften Erwachsenen. Eine Impfung der Altersgruppe <12 Jahre ist zudem für uns außerhalb der derzeitigen Zulassung keine Option.
Der Preis dafür, den freien Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen (Regelbetrieb) und auch sonstigen Angeboten (Jugendarbeit, Sport, Schwimmkurse etc.) weiter einzuschränken, ist auch auf lange Sicht viel gravierender als das von der SARS-CoV-2 ausgehende Risiko bei Kindern.
Wir Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte appellieren daher auch jetzt wieder an alle Erwachsenen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Eine möglichst hohe Impfquote ist der wirksamste Schutz für die vulnerablen Personengruppen, die selbst nicht geimpft werden können. Dazu zählen Millionen Kinder unter 12 Jahren.
Bitte lassen Sie sich impfen!
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Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.(DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektionlogie e.V. (DGPI). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de, www.dgkj.de oder www.dgpi.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite eines dieser Portale verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.