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„Kinder- und Jugendschutz dringend verbesserungs-bedürftig!“

Kinder- und Jugendärzte unterstützen Ministerin v.d.Leyen bei neuem Kinderschutzgesetz. So müssen Kinder- und Jugendärzte datenrechtlich abgesichert sein, wenn sie bei Misshandlungsverdacht das Jugendamt um Mithilfe bzw. Aufklärung bitten...

„Die gegenwärtige Kinderschutzgesetzgebung ist nicht ausreichend und muss dringend revidiert werden!“ fordert Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Deutschland. „Kinder- und Jugendärzte müssen datenrechtlich abgesichert sein, wenn sie bei Misshandlungsverdacht das Jugendamt um Mithilfe bzw. Aufklärung bitten. Wir können in solchen Fällen die mutmaßlich misshandelnden Eltern nicht lange um Erlaubnis fragen, wie es jetzt die ärztliche Schweigepflicht verlangt.“ Der BVKJ unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Initiative von Familienministerin Dr. Ursula v.d. Leyen, die noch im Januar ein neues Kinderschutzgesetz vom Kabinett verabschieden lassen will. In ihm sollen die datenschutzrechtlichen Schwachstellen der bisherigen Rechtsgrundlagen ausgeräumt werden. Ärzte, Hebammen oder andere mit dem Kindeswohl befasste Berufsgruppen sollen in Zukunft auch so genannte weiche, d.h. auf Verdachtsmomenten beruhende Informationen mit dem Jugendamt austauschen dürfen.

Daneben sei geplant, dass bei Umzügen in andere Landkreise oder gar Bundesländer von Familien, die unter Beobachtung durch ein Jugendamt stehen, das Amt zur entsprechenden Weitergabe der Daten verpflichtet wird. „Dies ist eine von uns schon lange erhobene Forderung“, kommentiert Hartmann, „die dem häufig praktizierten Entzug mutmaßlich misshandelnder Eltern vor den Kontrollen des Jugendamtes durch Umzüge entgegenwirkt.“ Wichtig sei aber auch ein weiterer Punkt des geplanten neuen Kinderschutzgesetzes. „Die Jugendämter sollen in Zukunft die von ihnen betreuten Kinder nicht nur aktenmäßig verwalten, sondern grundsätzlich persönlich in Augenschein nehmen.“ Die sei eine besonders wichtige Voraussetzung für die Einschätzung einer konkreten Gefährdung der Kinder in verdächtigten Familien. Die Kinder- und Jugendärzte fordern, dass qualifizierte Kinder- und Jugendärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hier wesentlich stärker eingebunden werden und die Mitarbeiter der Jugendämter zur Inaugenscheinnahme begleiten. Alles in allem verspreche das neue Kinderschutzgesetz eine gute Arbeitsgrundlage für einen künftigen Kinderschutz zu gewährleisten. „Unserer Unterstützung kann sich die Ministerin sicher sein“, resümiert Hartmann.