Die Sonne scheint und lockt alle nach draußen – auch die Kinder. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) weist darauf hin, dass gerade die Frühlingssonne mit ihrer hohen Strahlenintensität bei ungeschützter Haut leicht zu Sonnenbrand und dauerhaften Schäden führen kann. Kinder sollen keinen Sonnenbrand bekommen! Das ist oberstes Gebot der Hautkrebsvorbeugung.
„Kinder müssen an die frische Luft, draußen toben und spielen, aber ihre Haut muss durch Kleidung und die freien Hautflächen (Kopf, Gesicht, Ohrmuscheln, Hände, Arme, Beine) mittels Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 25 geschützt werden“, so Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ. Säuglinge dürfen grundsätzlich keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt in der Sonne verlängert wird. Je nach Alter und Hautempfindlichkeit des Kindes sind ein bis zwei Stunden die Höchstgrenze. Die Augen von Kindern bedürfen eines Schutzes durch geeignete Kindersonnenbrillen, Kopf und Nackenpartie sollten bei Kleinkindern durch entsprechende Sonnenhütchen geschützt werden.