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Kinderbeauftragter: Mehr Erzieherinnen sollten studieren

Die Ausbildung von Erzieherinnen sollte nach Ansicht des sachsen-anhaltischen Kinderbeauftragten Gerd Keutel an die Hochschulen verlagert werden, um Kindergartenkinder besser fördern zu können. Derzeit haben 2% der Erziehrinnen und Erzieher in Deutschland ein Studium absolviert...

„Wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, ob wegen der Qualitätsanforderungen, die an die heutige Kinderbetreuung gestellt werden, nicht eine grundsätzliche Ausbildung an einer Hochschule Voraussetzung für diesen Beruf ist“, so Kinderbeauftragten Gerd Keutel in Magdeburg. Bisher hätten lediglich 2% der Erzieherinnen und Erzieher, die in der Kinderbetreuung im Land arbeiten, studiert.

Zwingend notwendig ist nach Ansicht Keutels die Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule für die Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen. Vom Sommersemester 2009 an bietet die Hochschule Magdeburg-Stendal einen entsprechenden Studiengang für Kita-Leiterinnen an. Diese Zusatzausbildung ist bisher jedoch freiwillig. Keutel ist seit 1. September 2007 Kinderbeauftragter.

Teilweise mangelnde Sprachkenntnisse beklagt„Land auf, Land ab höre ich massive Beschwerden von gestandenen Erzieherinnen über den Qualifikationsstand der staatlich anerkannten Erzieherinnen am Schluss ihrer Ausbildung“, erklärt Keutel. Die Mängel seien schon am Ende der Schulzeit der angehenden Erzieherinnen zu erkennen. Neben schlechten Deutschkenntnissen werde mangelndes Wissen über die wichtigsten Naturgesetze beklagt. „Viele können oder wollen nicht singen, dabei machen Kinder das sehr gerne. Viele sind Bewegungsmuffel.“

Vor der Ausbildung müsse außerdem geklärt werde, ob der Bewerber sich für den Beruf des Erziehers überhaupt eignet. „Es kann nicht sein, dass Dachdecker- und Malermeister Tests über den Bildungsstand eines Lehrlings durchführen, bevor sie ihm eine Lehrstelle anbieten, während Erzieher jeder werden kann“, kritisiert Keutel.

Als eine der wichtigsten Aufgaben der Landespolitik für dieses Jahr sieht Keutel die Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes. Das Gesetz sieht den Datenabgleich zwischen Meldeämtern, Ärzten und anderen Stellen vor, um eine verbindlichere Teilnahme der Kinder an Vorsorgeuntersuchungen zu erreichen. Eine Zentralstelle soll die Eltern an die kostenlose Leistung erinnern und die Jugendämter informieren, wenn die Untersuchungen nicht zustande kommen.

Polizei, Justiz, Jugendämter und andere Behörden müssten enger und besser zusammenarbeiten anstatt Fragen der Zuständigkeit im Kopf zu haben, forderte Keutel. „Da werden einige ihre Abgrenzungsneurosen überwinden müssen. Für Kinder sind alle zuständig, auch die Nachbarn, die mitbekommen, dass Kinder wieder längere Zeit allein sind, nicht versorgt werden oder schreien, weil sie verprügelt wurden.“